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Verbot von Gasheizungen: Das ist der aktuelle Stand

Verbot von Gasheizungen: Das ist der aktuelle Stand

Thor Marquardt
Zuletzt aktualisiert:
22.10.2024

Sind Gasheizungen verboten? Diese Frage stellen sich seit Beginn des Jahres sicherlich viele. Schließlich heizt noch ein sehr großer Teil deutscher Haushalte mit Erdgas. Die Bundesregierung hatte ursprünglich geplant, ein Gasheizungsverbot ab dem 1. Januar 2024 einzuführen.

Im Gegenzug sollten Wärmepumpenheizungen stärker gefördert werden, um den Umstieg zu erleichtern.

Doch mittlerweile hat sich das Blatt gewendet: Mangels Umsetzbarkeit wurde das Verbot nun gestrichen. Auch wenn ein pauschales Gasheizungsverbot nicht mehr aktuell ist, hat sich jedoch an der Ausgangslage nichts geändert.

Nach wie vor möchte die Bundesregierung fossile Energieträger durch nachhaltige Alternativen ablösen. Auf lange Sicht wird das Verbot von Gasheizungen also kommen, auch wenn wir noch kein konkretes Datum haben.

Was das für Sie und Ihren Haushalt bedeutet und welche Alternativen zur Gasheizung haben, erfahren Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Wie lange sind Gasheizungen wahrscheinlich noch zulässig?

Eine Gasheizung mit Urkunden und Dokumenten im Vordergrund

Vielleicht sind Sie gerade erst frisch umgezogen, planen einen Umzug oder suchen nach einer alternativen Heizmethode. Dann ist es sinnvoll, bei der Wahl eines neuen Heizungssystems besonders auf die Zukunftsfähigkeit zu achten.

Gasheizungen verlieren in Deutschland immer mehr an Bedeutung, da die Regierung langfristig auf erneuerbare Energien setzen möchte.

Wärmepumpen sollen in den nächsten Jahren der neue Standard werden und werden deshalb vom Staat intensiv gefördert. Die Förderung wurde ab 2024 weiter ausgebaut und richtet sich nun stärker auf den Einsatz von 65 Prozent erneuerbaren Energien in Heizsystemen.

Bereits in einer Pressemitteilung von Juli 2022 wurde ein „Sofortprogramm mit Klimaschutzmaßnahmen für den Gebäudesektor“ vorgelegt. Dieses orientiert sich an den ambitionierten deutschen Klimazielen und soll sicherstellen, dass der Gebäudesektor künftig die zulässigen Jahresemissionen einhält.

Die aktuelle energiepolitische Lage, insbesondere die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs, hat Deutschland zudem dazu veranlasst, seine Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren. Wärmepumpen und andere umweltfreundliche Heiztechnologien spielen hierbei eine zentrale Rolle.

Ursprünglich war geplant, ab 2024 ein pauschales Verbot für den Einbau neuer Gasheizungen zu erlassen. Dies hätte Neubauten besonders betroffen, wo die Regelung bereits 2023 greifen sollte. Doch im Oktober 2022 wurde der Plan angepasst: Ein vollständiges Gasheizungsverbot ab 2024 ist derzeit nicht realisierbar.

Dennoch bleibt festzuhalten, dass die Bundesregierung weiterhin darauf abzielt, Gasheizungen durch umweltfreundliche Alternativen zu ersetzen. Dieser Prozess erfolgt schrittweise, und Wärmepumpen werden bereits jetzt stark gefördert, um den Umstieg für Hausbesitzer zu erleichtern.

Wenn Sie also über eine neue Heizmethode nachdenken, könnte eine Wärmepumpe eine zukunftssichere und staatlich unterstützte Option sein.

Auf die Frage, ob man jetzt noch eine Gasheizung einbauen sollte, lautet unsere Empfehlung daher also ganz klar: Nein.

Können alte Gasheizungen weiterbetrieben werden?

Dadurch, dass das pauschale Gasheizungsverbot nun aufgehoben wurde, dürfen Gasheizungen weiterhin installiert und betrieben werden. Besonders H2-ready-Gasheizungen, die in Zukunft auf Wasserstoff umgestellt werden können, sind auch nach den neuen Regeln zulässig.

Ein vollständiges Verbot von Gasheizungen ist jedoch langfristig geplant, bis spätestens 2045 sollen alle fossilen Heizungen durch umweltfreundlichere Alternativen ersetzt werden.

Laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Immobilieneigentümer ihre Gasheizung spätestens nach 30 Jahren austauschen, wenn sie besonders ineffizient sind, wie etwa Konstanttemperaturkessel. Heizungen, die jünger als 30 Jahre sind und effizient arbeiten, dürfen weiterhin genutzt werden.

Experten betonen, dass viele Gasheizungen bereits nach 15 bis 20 Jahren an Effizienz verlieren. Ein vorzeitiger Austausch kann sich also richtig lohnen, besonders wenn moderne Alternativen wie Wärmepumpen in Betracht gezogen werden. Diese bieten sowohl durch Förderungen als auch durch niedrigere Betriebskosten langfristig Vorteile.

Es ist absehbar, dass Gasheizungen allmählich aus dem Markt verschwinden werden, da immer mehr Service-Techniker und Handwerker sich auf die Installation und Wartung von erneuerbaren Heiztechnologien wie Wärmepumpen spezialisieren.

Langfristig wird die Nachfrage nach fossilen Heizsystemen weiter abnehmen, da die Wärmewende und die Förderung erneuerbarer Energien stetig voranschreiten.

Unser Tipp:

Das Gasheizungsverbot wird kommen. Wann, ist noch ungewiss, doch fest steht, dass die Tage der Gasheizung gezählt sind. Anbieter versuchen daher jetzt in erster Linie ihre Gasheizungen loswerden, bevor ein Verbot tatsächlich durchgeführt wird.

Lassen Sie sich daher nur nach gründlicher Überlegung von günstigen Gasheizungs-Angeboten locken. Entscheiden Sie sich im Zweifel für die nachhaltigere Alternative.

Welche Alternativen zu Gasheizungen gibt es?

Erdgastank mit Alternativen-Icon

Die Gasheizung ist am Aussterben. Geheizt werden muss aber trotzdem. Welche Alternativen stehen Verbrauchern also zur Verfügung, die mindestens genauso effizient und zuverlässig sind wie Erdgas? Neben hybriden Systemen sind dies die beliebtesten Alternativen:

Wärmepumpe:

Hier wird sich die in der Umwelt gespeicherte thermische Energie zunutze gemacht. Diese verdampft ein Kühlmittel in der Heizung, wobei die entstandene Energie in einem Kompressor verdichtet wird.

Infrarotheizung:

Eine Infrarotheizung besteht aus Heizpaneelen, welche an unterschiedlichen Orten im Raum angebracht werden. Über das Anwärmen der angestrahlten Flächen kann so geheizt werden.

Solarthermie:

Hierfür benötigen Sie eine Solaranlage auf dem Dach, welche Sonnenlicht in Wärmeenergie umwandelt. Diese kann zur Erwärmung von Heizwasser oder zur Raumheizung genutzt werden.

Holz- und Pelletheizung:

Bei dieser Variante wird der jeweilige Rohstoff einfach verbrannt. Der Vorgang ist jedoch CO₂-neutral, da nur so viel Emissionen freigesetzt werden wie von der Pflanze eingespeichert wurde.

Brennstoffzellenheizung:

Durch die Verbindung von Wasserdampf und Gas entsteht später Kohlendioxid und Wasserstoff. In der Brennstoffzelle reagiert dieser Wasserstoff dann zusammen mit Sauerstoff zu Wasser, welches erwärmt werden kann.

Fernwärme:

In diesem Fall gelangt warmes Heizwasser in den Heizkörper der eigenen Wohnung über ein Fernwärmenetz. Das Ganze ist ein geschlossener Kreislauf mit Vor- und Rücklauf.

Gut zu wissen:

Bei vielen Häusern bietet es sich an, nachträglich einen Kamin zu installieren. Wichtig dafür ist, dass das Haus bereits mit einem Schornstein ausgestattet ist.

Als Mieter müssen Sie im Vorfeld jedoch unbedingt die Erlaubnis des Vermieters einholen. Denn der Einbau eines Kamins ist eine bauliche Maßnahme, bei der die Wohnung stark verändert wird.

Wird der Austausch von Gasheizungen gefördert?

Wenn Eigenheimbesitzer und Vermieter zunehmend dazu animiert werden sollen, ihre Gasheizungen auszutauschen, stellt sich eine berechtigte Frage: Wer soll das bezahlen? Gibt es eine Förderung durch die Bundes- oder Landesregierung?

Hier haben wir eine gute Nachricht für Sie: Der Staat unterstützt moderne Heizungen mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen beispielsweise über die KfW Bank.

Die Höhe der 2024-Förderungen pro Heizungstyp:

Wechsel zu: Zuschuss HT-Bonus WPE-Bonus WPK-Bonus Max. Fördersatz
Sole-Wasser-Wärmepumpe 30% 20 % 5 % 5 % 70 %
Wasser-Wasser-Wärmepumpe 30 % 20 % 5 % 5 % 70 %
Luft-Wasser-Wärmepumpe 30 % 20 % 5 % 55 %
Solarthermie 30 % 20% 50 %
Brennstoff-Zellen-Heizung 30 % 20 % 50 %
Biomasse-Heizung 30 % 20 % 50 %
EE-Hybrid 30 % 20 % 5 % 55 %
HT-Bonus = Heizungstausch-Bonus (Gas oder Öl),
WPE-Bonus = Wärmepumpen-Bonus (Energiequelle),
WPK-Bonus = Wärmepumpen-Bonus (Kältemittel)

Wichtige Hinweise:

  • Die beiden Wärmepumpen-Boni (Energiequelle & natürliches Kältemittel) sind nicht kombinierbar.
  • Brenstoffzellenheizungen werden nur gefördert, wenn sie mit grünem Wasserstoff oder Biogas betrieben werden.
  • Biomasse ist nur in der Kombination mit Wärmepumpe oder Solarthermie förderfähig.

Förderungen seit 2024:

Das im September 2023 neu gestaltete Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft als Heizungsgesetz bezeichnet, zielt auf den schrittweisen Verzicht auf Öl- und Gasheizsysteme ab. Um diesen Übergang zu beschleunigen, wurden die Heizungsförderungen ab 2024 überarbeitet.

Ab 2024 erhalten alle Heizungen, die mindestens 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren, staatliche Unterstützung. Die neue Förderstruktur ist dabei wie folgt:

Basisförderung (30%): Heizsysteme, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen, erhalten eine staatliche Grundförderung von 30% der förderfähigen Kosten. Dies betrifft erneuerbare Heizsysteme wie Wärmepumpen, Biomasse-Anlagen und Solarthermie.​

Klimageschwindigkeits-Bonus (bis zu 20%): Eigentümer, die bis Ende 2028 auf erneuerbare Heizsysteme umsteigen, erhalten einen Bonus von 20%. Dieser Bonus reduziert sich ab 2029 alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte.​

Einkommensabhängiger Bonus (30%): Für Haushalte mit einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von höchstens 40.000 Euro gibt es einen zusätzlichen Bonus von 30%. Dieser gilt nur für selbstbewohnende Eigentümer​.

Effizienzbonus (5%): Ein Innovationsbonus von 5% wird für den Einsatz natürlicher Kältemittel (wie Propan) oder für die Nutzung von Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme in Wärmepumpen gewährt​.

Die Boni lassen sich kombinieren, solange der höchstmögliche Förderbetrag von 70 Prozent nicht überschritten wird. Ab 2024 gilt für förderfähige Kosten eine Obergrenze von 30.000 Euro, was bedeutet, dass die Förderung nur bis zu diesem Betrag berechnet wird.

Wenn eine Heizung beispielsweise 40.000 Euro kostet und ein Fördersatz von 50 % greift, wird die Förderung nur auf die förderfähigen 30.000 Euro angewendet.
Das ergibt eine Förderung von 15.000 Euro.
Verglichen mit der Regelung von 2023, bei der noch eine Obergrenze von 60.000 Euro galt, wären 16.000 Euro Förderung möglich gewesen.
Daher kann die Förderung 2024 je nach Projekt weniger attraktiv sein​.

Zuvor lief das Heizungstausch-Programm über die BAFA. Seit Februar 2024 ist die KfW zuständig, und Anträge können ab diesem Zeitpunkt eingereicht werden. 

Maßnahmen können unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend bis zum 31. August 2024 gefördert werden, selbst wenn der Auftrag und die Maßnahmen bereits begonnen haben​.

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