Werden Gasheizungen bald verboten? Diese Frage wurde in den letzten Jahren immer wieder heiß debattiert. Schließlich heizt noch ein sehr großer Teil deutscher Haushalte mit Erdgas. Die Bundesregierung hatte ursprünglich geplant, ein Gasheizungsverbot ab dem 1. Januar 2024 einzuführen. Im Gegenzug sollten Wärmepumpenheizungen stärker gefördert werden, um den Umstieg zu erleichtern.
Doch mittlerweile hat sich das Blatt gewendet: Mangels Umsetzbarkeit wurde das Verbot nun gestrichen. Auch wenn das Gasheizungsverbot nicht mehr aktuell ist und bis 2024 nicht umgesetzt wird, hat sich jedoch an der Ausgangslage nichts geändert. Nach wie vor möchte die Bundesregierung fossile Energieträger durch nachhaltige Alternativen ablösen. Auf lange Sicht wird das Verbot von Gasheizungen also kommen, auch wenn wir noch kein konkretes Datum haben.
Was das für Sie und Ihren Haushalt bedeutet und welche Alternativen zur Gasheizung haben, erfahren Sie hier.
Vielleicht sind Sie gerade erst frisch umgezogen, planen einen Umzug oder suchen nach einer alternativen Heizmethode. Dann machen Sie am besten einen großen Bogen um Gasheizungen. Denn Deutschland verabschiedet sich nach und nach von der Gasheizung. Wärmepumpen sollen in den nächsten Jahren der neue Standard werden und werden vom Staat intensiv gefördert.
In der Pressemitteilung von Juli 2022 wurde ein „Sofortprogramm mit Klimaschutzmaßnahmen für den Gebäudesektor“ vorgelegt. Dieses orientiert sich an den ambitionierten deutschen Klimazielen. So soll sichergestellt werden, dass der Gebäudesektor künftig die nach dem Klimaschutzgesetz zulässigen Jahresemissionen einhält. Hinzukommt die unsichere energiepolitische Lage, herbeigeführt durch den Ukraine-Krieg. Deutschland plant durch diese Maßnahme, auch seine Abhängigkeit von ausländischen Energieträgern zu reduzieren.
Ursprünglich geplant war, dass ab 2024 grundsätzlich keine Gasheizungen mehr eingebaut werden dürfen. Bei Neubauten sollte diese Regelung sogar schon ab 2023 gelten. In einem Schreiben des Wirtschafts- und des Bauministeriums im Oktober 2022, erklärten die Ministerien jedoch, dass sich der Plan geändert habe. Das ursprüngliche Gasheizungsverbot in 2024 einzuführen, sei nicht realisierbar.
Fest steht jedoch, dass die Regierung nach wie vor die Gasheizung durch umweltfreundliche Heizungen ablösen will. Dies wird schrittweise erfolgen, jedoch werden Alternativen wie z. B. Wärmepumpen schon sehr stark gefördert.
Auf die Frage, ob man jetzt noch eine Gasheizung einbauen sollte, lautet unsere Empfehlung daher also ganz klar: Nein.
Dadurch, dass das Gasheizungsverbot nun wieder aufgehoben wurde, dürfen alle Gasheizungen noch weiterhin in Betrieb bleiben. Laut Gebäudeenergiegesetz müssen Immobilieneigentümer ihre Gasheizung allerdings spätestens nach 30 Jahren austauschen.
Nach Angabe von Expertenmeinungen beginnen viele Heizungen jedoch schon nach 15 bis 20 Jahren zu schwächeln. Dann lohnt es sich, die Energieeffizienz der alten Gasheizung gegen modernere Geräte abzuwiegen und gegebenenfalls vorzeitig auszutauschen.
Sie sehen also an dieser Stelle, Gasheizungen werden immer weiter aus unserer Mitte verschwinden. Das Gleiche gilt für Service-Techniker und Handwerker, die sich zunehmend auf die neuen Technologien und Anbieter spezialisieren.
Unser Tipp: Das Gasheizungsverbot wird kommen. Wann, ist noch ungewiss, doch fest steht, dass die Tage der Gasheizung gezählt sind. Anbieter versuchen daher jetzt in erster Linie ihre Gasheizungen loswerden, bevor ein Verbot tatsächlich durchgeführt wird. Lassen Sie sich daher nur nach gründlicher Überlegung von günstigen Gasheizungs-Angeboten locken. Entscheiden Sie sich im Zweifel für die nachhaltigere Alternative.
Die Gasheizung ist am Aussterben. Geheizt werden muss aber trotzdem. Welche Alternativen stehen Verbrauchern also zur Verfügung, die mindestens genauso effizient und zuverlässig sind wie Erdgas? Neben hybriden Systemen sind dies die beliebtesten Alternativen:
Gut zu wissen: Bei vielen Häusern bietet es sich an, nachträglich einen Kamin zu installieren. Wichtig dafür ist, dass das Haus bereits mit einem Schornstein ausgestattet ist. Als Mieter müssen Sie im Vorfeld jedoch unbedingt die Erlaubnis des Vermieters einholen. Denn der Einbau eines Kamins ist eine bauliche Maßnahme, bei der die Wohnung stark verändert wird.
Wenn Eigenheimbesitzer und Vermieter zunehmend dazu animiert werden sollen, ihre Gasheizungen auszutauschen, stellt sich eine berechtigte Frage: Wer soll das bezahlen? Gibt es eine Förderung durch die Bundes- oder Landesregierung?
Hier haben wir eine gute Nachricht für Sie: Der Staat unterstützt moderne Heizungen mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen beispielsweise über die KfW Bank.
Wichtige Hinweise:
Das im September 2023 neu gestaltete Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft als Heizungsgesetz bezeichnet, plant den allmählichen Verzicht auf Öl- und Gasheizsysteme. Um diesen Übergang zu beschleunigen, werden die Heizungsförderungen ab 2024 entsprechend überarbeitet.
Ab 2024 erhalten alle Heizungen, die zu 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren, staatliche Unterstützung. Die Förderstruktur ist dabei wie folgt:
Die verschiedenen Boni lassen sich miteinander kombinieren, solange der höchstmögliche Förderbetrag 70 Prozent nicht überschreitet.
Ab 2024 gilt für förderfähige Kosten eine Obergrenze von 30.000 Euro. Das heißt, die Förderung wird nur bis zu diesem Betrag berechnet. Wenn eine Heizung z. B. 40.000 Euro kostet und ein Fördersatz von 50 Prozent in Frage kommt, würden im Jahr 2024 nur 15.000 Euro als Förderung gewährt. Denn der Fördersatz würde lediglich auf die förderfähigen 30.000 Euro angewendet.
Vergleicht man dies mit der Regelung von 2023, bei der 40.000 Euro vollständig förderfähig wären (durch die hohe Obergrenze von 60.000 Euro), ergäbe dies eine Förderung von 16.000 Euro. Daher ist die Förderung 2024 nicht zwangsläufig attraktiver. Es hängt stark vom individuellen Modernisierungsprojekt ab.
Alle wichtigen Informationen zur Antragstellung beim BAFA finden Sie hier.