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Verbot von Gasheizungen: Das ist der aktuelle Stand

Verbot von Gasheizungen: Das ist der aktuelle Stand

Thor Marquardt
Zuletzt aktualisiert:
15.11.2022

Werden Gasheizungen bald verboten? Diese Frage wurde in den letzten Jahren immer wieder heiß debattiert. Schließlich heizt noch ein sehr großer Teil deutscher Haushalte mit Erdgas. Die Bundesregierung hatte ursprünglich geplant, ein Gasheizungsverbot ab dem 1. Januar 2024 einzuführen. Im Gegenzug sollten Wärmepumpenheizungen stärker gefördert werden, um den Umstieg zu erleichtern.

Doch mittlerweile hat sich das Blatt gewendet: Mangels Umsetzbarkeit wurde das Verbot nun gestrichen. Auch wenn das Gasheizungsverbot nicht mehr aktuell ist und bis 2024 nicht umgesetzt wird, hat sich jedoch an der Ausgangslage nichts geändert. Nach wie vor möchte die Bundesregierung fossile Energieträger durch nachhaltige Alternativen ablösen. Auf lange Sicht wird das Verbot von Gasheizungen also kommen, auch wenn wir noch kein konkretes Datum haben.

Was das für Sie und Ihren Haushalt bedeutet und welche Alternativen zur Gasheizung haben, erfahren Sie hier.

Wie lange sind Gasheizungen wahrscheinlich noch zulässig?

Eine Gasheizung mit Urkunden und Dokumenten im Vordergrund

Vielleicht sind Sie gerade erst frisch umgezogen, planen einen Umzug oder suchen nach einer alternativen Heizmethode. Dann machen Sie am besten einen großen Bogen um Gasheizungen. Denn Deutschland verabschiedet sich nach und nach von der Gasheizung. Wärmepumpen sollen in den nächsten Jahren der neue Standard werden und werden vom Staat intensiv gefördert.

In der Pressemitteilung von Juli 2022 wurde ein „Sofortprogramm mit Klimaschutzmaßnahmen für den Gebäudesektor“ vorgelegt. Dieses orientiert sich an den ambitionierten deutschen Klimazielen. So soll sichergestellt werden, dass der Gebäudesektor künftig die nach dem Klimaschutzgesetz zulässigen Jahresemissionen einhält. Hinzukommt die unsichere energiepolitische Lage, herbeigeführt durch den Ukraine-Krieg. Deutschland plant durch diese Maßnahme, auch seine Abhängigkeit von ausländischen Energieträgern zu reduzieren.

Ursprünglich geplant war, dass ab 2024 grundsätzlich keine Gasheizungen mehr eingebaut werden dürfen. Bei Neubauten sollte diese Regelung sogar schon ab 2023 gelten. In einem Schreiben des Wirtschafts- und des Bauministeriums im Oktober 2022, erklärten die Ministerien jedoch, dass sich der Plan geändert habe. Das ursprüngliche Gasheizungsverbot in 2024 einzuführen, sei nicht realisierbar.

Fest steht jedoch, dass die Regierung nach wie vor die Gasheizung durch umweltfreundliche Heizungen ablösen will. Dies wird schrittweise erfolgen, jedoch werden Alternativen wie z. B. Wärmepumpen schon sehr stark gefördert.

Auf die Frage, ob man jetzt noch eine Gasheizung einbauen sollte, lautet unsere Empfehlung daher also ganz klar: Nein.

Können alte Gasheizungen weiterbetrieben werden?

Dadurch, dass das Gasheizungsverbot nun wieder aufgehoben wurde, dürfen alle Gasheizungen noch weiterhin in Betrieb bleiben. Laut Gebäudeenergiegesetz müssen Immobilieneigentümer ihre Gasheizung allerdings spätestens nach 30 Jahren austauschen.

Nach Angabe von Expertenmeinungen beginnen viele Heizungen jedoch schon nach 15 bis 20 Jahren zu schwächeln. Dann lohnt es sich, die Energieeffizienz der alten Gasheizung gegen modernere Geräte abzuwiegen und gegebenenfalls vorzeitig auszutauschen.

Sie sehen also an dieser Stelle, Gasheizungen werden immer weiter aus unserer Mitte verschwinden. Das Gleiche gilt für Service-Techniker und Handwerker, die sich zunehmend auf die neuen Technologien und Anbieter spezialisieren.

Unser Tipp: Das Gasheizungsverbot wird kommen. Wann, ist noch ungewiss, doch fest steht, dass die Tage der Gasheizung gezählt sind. Anbieter versuchen daher jetzt in erster Linie ihre Gasheizungen loswerden, bevor ein Verbot tatsächlich durchgeführt wird. Lassen Sie sich daher nur nach gründlicher Überlegung von günstigen Gasheizungs-Angeboten locken. Entscheiden Sie sich im Zweifel für die nachhaltigere Alternative.

Welche Alternativen zu Gasheizungen gibt es?

Erdgastank mit Alternativen-Icon

Die Gasheizung ist am Aussterben. Geheizt werden muss aber trotzdem. Welche Alternativen stehen Verbrauchern also zur Verfügung, die mindestens genauso effizient und zuverlässig sind wie Erdgas? Neben hybriden Systemen sind dies die beliebtesten Alternativen:

  • Wärmepumpe: Hier wird sich die in der Umwelt gespeicherte, thermische Energie zunutze gemacht. Diese verdampft ein Kühlmittel in der Heizung, wobei die entstandene Energie in einem Kompressor verdichtet wird.
  • Infrarotheizung: Eine Infrarotheizung besteht aus Heizpaneelen, welche an unterschiedlichen Orten im Raum angebracht werden. Über das Anwärmen der angestrahlten Flächen kann so geheizt werden.
  • Solarthermie: Hierfür benötigen Sie eine Solaranlage auf dem Dach, welche Sonnenlicht in Wärmeenergie umwandelt. Diese kann zur Erwärmung von Heizwasser oder zur Raumheizung genutzt werden.
  • Holz- und Pelletheizung: Bei dieser Variante wird der jeweilige Rohstoff einfach verbrannt. Der Vorgang ist jedoch CO₂-neutral, da nur so viel Emissionen freigesetzt werden, wie von der Pflanze eingespeichert wurde.
  • Brennstoffzellenheizung: Durch die Verbindung von Wasserdampf und Gas entsteht später Kohlendioxid und Wasserstoff. In der Brennstoffzelle reagiert dieser Wasserstoff dann zusammen mit Sauerstoff zu Wasser, welches erwärmt werden kann.
  • Fernwärme: In diesem Fall gelangt warmes Heizwasser in den Heizkörper der eigenen Wohnung über ein Fernwärmenetz. Das Ganze ist ein geschlossener Kreislauf mit Vor- und Rücklauf.

Gut zu wissen: Bei vielen Häusern bietet es sich an, nachträglich einen Kamin zu installieren. Wichtig dafür ist, dass das Haus bereits mit einem Schornstein ausgestattet ist. Als Mieter müssen Sie im Vorfeld jedoch unbedingt die Erlaubnis des Vermieters einholen. Denn der Einbau eines Kamins ist eine bauliche Maßnahme, bei der die Wohnung stark verändert wird.

Wird der Austausch von Gasheizungen gefördert?

Wenn Eigenheimbesitzer und Vermieter zunehmend dazu animiert werden sollen, ihre Gasheizungen auszutauschen, stellt sich eine berechtigte Frage: Wer soll das bezahlen? Gibt es eine Förderung durch die Bundes- oder Landesregierung?

Hier haben wir eine gute Nachricht für Sie: Der Staat unterstützt moderne Heizungen mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen beispielsweise über die KfW Bank. Hinzukommt eine Überarbeitung der Förderrichtlinie von 2020. Wurde damals noch zwischen 20 und 45 % für eine neue Heizung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernommen, sind seit 2021 bis zu 50 % Förderung möglich.

Grund dafür ist die Überführung der Richtlinie in das BEG Gesetz. Dieser Schritt beinhaltete auch einen Bonus von 5 % zusätzlich. 2022 gilt dieses Gesetz weiterhin in derselben Höhe.

Die Höhe der Förderung pro Gasheizungstyp:

Wechsel von Gasheizung zu: Förderhöhe
Gasbrennwertheizung „renewable ready“ 20 %
Gas-Hybridheizung 30 %
Solarkollektoranlage 30 %
Erneuerbare Energien Hybridheizung (EE-Hybrid) 35 %
Wärmepumpe o. Biomasse 35 %
Mit individuellem Sanierungsfahrplan + 5 %

Die Höhe der Förderung pro Ölheizungstyp:

Wechsel von Ölheizung zu: Förderhöhe
Gasbrennwertheizung “renewable ready” 20 %
Solarkollektoranlage 30 %
Gas-Hybridheizung 40 %
Erneuerbare Energien Hybridheizung (EE-Hybrid) 45 %
Wärmepumpe o. Biomasse 45 %
Mit individuellem Sanierungsfahrplan + 5 %

Sanierungsfahrplan – das Wichtigste zusammengefasst:

  • entwickelt von der Deutschen Energie Agentur (DENA)
  • bietet einen Überblick über den energtischen Zustand Ihres Hauses
  • beinhaltet einen Plan mit konkreten Modernisierungsvorschlägen
  • wird durch unabhängige Energieberater durchgeführt
  • ist von der BAFA mit 80 % der Kosten gefördert

Alle wichtigen Informationen zur Antragstellung beim BAFA finden Sie hier.

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