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Hinter Voxenergie (und Primastrom) steckt die Primaholding GmbH mit Sitz in Berlin. Das Unternehmen wurde 2008 gegründet und bietet seinen Kunden Strom-, Gas- und Telekommunikationspakete an. Laut Verbraucherzentrale sorgte Voxenergie bei einigen Kunden in der Vergangenheit für Ärger.
Zu den häufigsten Kritikpunkten von Verbrauchern zählten in der Vergangenheit laut Verbraucherzentrale unerwünschte Werbeanrufe, Berichte über Vertragsabschlüsse ohne klar dokumentierte Zustimmung, verspätete oder ausbleibende Reaktionen auf fristgerecht eingereichte Widerrufs- und Kündigungsanfragen sowie Preiserhöhungen, deren Rechtmäßigkeit in Einzelfällen von Gerichten und Behörden geprüft wurde.
Die Bundesnetzagentur hatte 2022 ein Aufsichtsverfahren gegenüber der Voxenergie GmbH eingeleitet (Pressemitteilung) und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) Musterfeststellungsklage eingereicht.
Gründe für die gerichtliche Auseinandersetzung waren:
Das Verfahren des vzbv endete mit einer Klagerücknahme seitens des vzbv und anschließendem Vergleich, nachdem das Kammergericht am 23. November 2023 signalisiert hatte, dass Preiserhöhungen nach § 313 BGB grundsätzlich möglich sein könnten und eine pauschale Feststellung unzulässiger Erhöhungen wegen der erforderlichen Einzelfallprüfung nicht infrage kam.
Voxenergie wurde als im Zuge des Vergleichs dazu verpflichtet, rechtswidrige Preiserhöhungen gegenüber privaten Haushalten zurückzunehmen.
Auf Trustpilot war zeitweise eine Verbesserung der durchschnittlichen Bewertung des Unternehmens zu sehen. Gleichzeitig blendete die Plattform in diesem Zeitraum den Hinweis ein, dass bestimmte positive Bewertungen in der Vergangenheit entfernt wurden.
Ob und in welchem Umfang dies zutraf, ist von uns nicht überprüfbar. Ebenfalls können wir nicht beurteilen, ob alle aktuellen Kundenrezensionen echt sind.
In den positiven Rezensionen auf Bewertungsportalen schildern Nutzer unter anderem Erfahrungen mit günstigen Konditionen, transparenten Vertragsbedingungen und einer schnellen Abwicklung.
In negativen Rezensionen berichten Nutzer dagegen von Schwierigkeiten, beispielsweise mit dem Kundenservice, Preisgestaltung, Rechnungen oder Kündigungen. Eine Übersicht aller Bewertungen finden Sie direkt auf Trustpilot.
Hinweis: Unten auf dieser Seite finden Sie weitere Bewertungen und können Ihre eigene abgeben.

Sie überlegen, Ihren Stromanbieter zu wechseln? Machen Sie hier den Vergleich und finden Sie das günstigste Angebot:
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Egal ob Strom, Gas oder Mobilfunk – Voxenergie bietet alle Services aus einer Hand und wirbt damit, ein besonders gutes Preis-Leistungs-Verhältnis anzubieten. Kunden können über die Website einen Tarifrechner nutzen, in dem sie ihre Postleitzahl, Haushaltsgröße und den Jahresverbrauch eingeben.
Doch entgegen dieser nutzerfreundlichen Oberfläche raten zahlreiche Kunden in ihren Rezensionen zur Vorsicht, da sie ihrer Darstellung nach von unerwarteten Vertragsbedingungen und Preiserhöhungen überrascht wurden.
Strom- und Gastarife können bei Voxenergie nicht online abgeschlossen werden. Der Tarifrechner spuckt immer nur einen einzigen Tarif aus, sodass Auswahlmöglichkeit und Transparenz für den Kunden online nicht gegeben sind.
Tarifdetails sind nur per Telefon zu erfahren. Das führt dazu, dass viele Verbraucher, laut ihren Aussagen, ungewollt oder unbewusst Verträge abschließen, die sie ihrer Auffassung nach so gar nicht besprochen oder bestätigt haben.
Zugesagte Konditionen können laut Kundenrezensionen häufig im Nachhinein nicht mehr nachgewiesen werden.
Anmerkung: Auch was den Strom- oder Gasmix bei Voxenergie angeht, findet man auf der Website keine Hinweise zur Herkunft.
Die Bundesnetzagentur überwacht die Preiserhöhungen und Geschäftsbedingungen von Voxenergie weiterhin. Die Verbraucherzentralen sind ebenfalls aktiv und unterstützen betroffene Kunden in Kooperation mit der Behörde.
Das Preis-Leistungs-Verhältnis wirkt im ersten Moment sehr attraktiv. Für nur 9,95 Euro im Monat (ab dem 13. Monat 12,95 Euro) erhält man eine Telefon-Flatrate in alle deutschen Mobilfunk- und Festnetznetze. Wer noch etwas Internet dazu haben möchte, kriegt für 14,95 Euro (ab dem 13. Monat 19,95 Euro) noch eine 3 GB Internet-Flat.
Einen DSL-Vertrag inkl. WLAN-Router und Flatrate ins deutsche Festnetz bekommt man bei einer Laufzeit von 24 Monaten für 29,95 Euro monatlich bzw. mit einer zusätzlichen Flatrate ins deutsche Mobilfunknetz für 34,95 Euro.
Doch schon auf der Website wird wieder auf die Telefon-Hotline verwiesen. Tarifabschlüsse sind auch hier grundsätzlich zunächst telefonisch vorzubereiten.
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Gehören Sie auch zu denen, die versuchen, aus einem Voxenergie-Vertrag wieder herauszukommen?
Mit unseren Tipps, die so auch von der Verbraucherzentrale empfohlen werden, können Sie sich voraussichtlich einen Rechtsanwalt sparen.
Nachfolgend finden Sie die vollständige Vorgehensweise der Verbraucherzentrale zusammengefasst:
Wenn Sie noch zweifeln, was genau Ihre Rechtsgrundlage gegenüber Voxenergie oder Primastrom ist, so haben wir Ihren Anspruch kurz zusammengefasst.
Energieanbieter dürfen Preiserhöhungen nur mit ausreichender Vorankündigung mitteilen und müssen dabei ein Sonderkündigungsrecht einräumen (§ 41 EnWG). Die Ankündigung hat mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der neuen Preise zu erfolgen.
Aus diesem Grund ging nicht nur die Bundesnetzagentur, sondern auch die VZB bereits 2022 gegen Voxenergie vor.
Im Juli 2024 wurde außerdem eine Unterlassungsklage beim Kammergericht Berlin eingereicht, die sich gegen rechtswidrige Vertragsbedingungen von Voxenergie richtet.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagte gegen die Unternehmen Voxenergie und Primastrom wegen einer Umzugsklausel in deren AGB. Diese Klausel verpflichtete Kunden, einen Umzug spätestens vier Wochen vorher zu melden, ein spezielles Formular auszufüllen und bei Versäumnis weiterhin für Strom an der alten Adresse zu zahlen.
Das Kammergericht Berlin erklärte die Klausel für unzulässig und untersagte beiden Unternehmen per Urteil vom 30. April 2025, sie weiterhin zu verwenden oder sich darauf zu berufen.
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Sollten Sie bei Widerruf keine Bestätigung erhalten, so sollten Sie die Widerrufserklärung unverzüglich erneut verschicken. Dieses Mal aber als Einschreiben mit Rückschein. Fordern Sie dabei eine Bestätigung des Zugangs an.
Das haben Sie sowieso von Anfang an gemacht? Trotzdem kein Erfolg gehabt? Dann geht es weiter mit den nächsten Schritten.
Das 14-tägige Widerrufsrecht ist gesetzlich geregelt. Lassen Sie sich Ihren Widerruf durch ein Einschreiben mit Rückschein bestätigen, falls es im Nachgang zu Problemen kommt.
Sie haben alles in Ihrer Machtstehende getan? Voxenergie hat sich vielleicht sogar mittlerweile zurückgemeldet, doch das Problem ist aus Ihrer Sicht nicht geklärt? Dann hilft noch die Schlichtungsstelle Energie.
Die Schlichtungsstelle Energie ist eine neutrale Anlaufstelle für Strom- und Gaskunden und kann kostenfrei eingeschaltet werden, wenn Streitigkeiten mit einem Anbieter nicht geklärt werden konnten.
Voraussetzung ist, dass Sie sich zuvor schriftlich (z. B. per E-Mail, Fax oder Brief) beim Energieversorger beschwert haben und dieser innerhalb von vier Wochen nicht oder nicht zufriedenstellend reagiert hat. Erst dann können Sie das Schlichtungsverfahren beantragen.
Alternativ haben Sie in so einem Fall auch die Möglichkeit einen Anwalt zu beauftragen. Dieser kann Ihnen bei folgenden Vertragsangelegenheiten helfen:
Sollte sich Voxenergie nachweislich im Verzug befinden, etwa wenn auf eine wirksam erklärte Kündigung oder einen Widerruf trotz Fristsetzung nicht reagiert wird, könnten Anwaltskosten unter Umständen als Verzugsschaden geltend gemacht werden (§§ 280, 286 BGB).
Ob die Kosten tatsächlich erstattet werden, hängt jedoch vom Einzelfall ab und kann im Streitfall nur ein Gericht verbindlich klären. Hier finden Sie weitere Informationen.
Nach Art. 15 DSGVO haben Sie als betroffene Person das Recht, von Voxenergie Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen. Dazu gehören auch Angaben über Zweck, Herkunft und Empfänger der Daten.
Dieses Recht kann insbesondere hilfreich sein, wenn Sie prüfen möchten, ob das Unternehmen über eine rechtliche Grundlage verfügt, Sie telefonisch zu kontaktieren.
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Einwilligungen in Werbeanrufe nur dann wirksam sind, wenn sie transparent, freiwillig und eindeutig erteilt wurden.
Häufige Problemfälle sind Gewinnspiele, bei denen die Einwilligung versteckt in den Teilnahmebedingungen steht. Verbraucher können unerlaubte Werbeanrufe direkt über das Online-Beschwerdeformular der Bundesnetzagentur melden. Die Behörde kann in solchen Fällen Bußgelder bis zu 300.000 Euro verhängen.
Hinweis: Die hier wiedergegebenen Erfahrungen spiegeln die subjektiven Meinungen einzelner Nutzer wider. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Inhalte.