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Primastrom ist ein Komplettanbieter für Gas, Strom, Mobilfunk und DSL mit Sitz in Berlin. Das Unternehmen wirbt mit fairen Preisen und zuvorkommendem Kundenservice. Kundenberichte und Einschätzungen der Verbraucherzentralen zeichnen jedoch ein anderes Bild.
Primastrom gehört genauso wie Voxenergie zu der Muttergesellschaft Primaholding. Primastrom und Voxenergie werden seit einiger Zeit von Kritikern und Verbraucherzentralen wegen umstrittener Geschäftspraktiken kritisiert. Aktuell wurde seitens der Verbraucherzentrale Klage wegen Werbeschreiben eingereicht, die sie für rechtswidrig halten. Ein Urteil steht noch aus.
Die Bundesnetzagentur hatte in der Vergangenheit bereits ein Aufsichtsverfahren gegenüber der Primastrom GmbH eingeleitet und der Bundesverband der Verbraucherzentralen Klage eingereicht.
Schauen wir uns das Unternehmen einmal genauer an.
Unten auf dieser Seite können Sie Bewertungen zu Primastrom lesen und auch abgeben.

Wie zu sehen ist, erhält Primastrom die Gesamtbewertung „mangelhaft“ (September 2025) bei Trustpilot.
Auf Trustpilot und unten auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Kundenbewertungen zu Primastrom. Diese umfassen sowohl positive als auch negative Erfahrungen, unter anderem zu Themen wie Vertragsgestaltung, Kundenportal, Widerruf, Jahresabrechnung oder Kundenservice.
Hinweis: Bewertungen, die hier hinterlassen wurden, finden Sie unten.
Strom, Gas oder Mobilfunk – Primastrom ist als Komplettanbieter auf dem gesamten deutschen Markt tätig und bietet eine Vielzahl an Produkten an.
Primastrom behauptet, seinen Kunden stets günstige Gas- und Stromtarife sowie attraktive Mobilfunk- und DSL-Pakete zu bieten. Dabei verspricht das Unternehmen eine Rundum-Sorglos-Garantie.
Ob Primastrom sein Versprechen tatsächlich halten kann, haben wir anhand von vier Kriterien für Sie überprüft: Produktangebot, Tarifpreis, Tarifkonditionen und Kundenservice.

Wenn Sie sich über die Tarife informieren möchten, müssen Sie zunächst online im Tarifrechner Ihre Daten eingeben. Diese sind, genau wie bei anderen Energieanbietern, die Postleitzahl, Haushaltsgröße und der Jahresverbrauch.
Anschließend wird Ihnen ein Tarif vorgeschlagen. Genau einer – egal, was Sie eingeben, wo Sie wohnen oder wie viel Sie verbrauchen, nur die Preise unterscheiden sich je nach Region. Die Produktauswahl wirkt aus Sicht mancher Kunden eingeschränkt, und auch bei der Transparenz gibt es Kritikpunkte, da es online keine Auskunft hinsichtlich der Energieherkunftsquellen gibt.
Des Weiteren werden Tarife mit zusätzlichen Paketen (DSL- und Mobilfunk) kombiniert, was von Kunden, laut geteilten Erfahrungen, häufig als unübersichtlich und nachteilig empfunden wird. Hinzukommt, dass die Tarife online nicht im Detail zu erfassen sind, sondern nur telefonisch erfahrbar sind.
Viele Kunden beklagten in der Vergangenheit vergleichsweise hohe Preise oder gar Preiserhöhungen ohne fristgerechte Ankündigung. Diesbezüglich hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) 2022 Musterfeststellungsklage eingereicht.
Das Verfahren endete mit einer Klagerücknahme seitens des vzbv und anschließendem Vergleich, nachdem das Kammergericht am 23. November 2023 signalisiert hatte, dass Preiserhöhungen nach § 313 BGB grundsätzlich möglich sein könnten und eine pauschale Feststellung unzulässiger Erhöhungen wegen der erforderlichen Einzelfallprüfung nicht infrage kam.
Im Sommer 2024 schloss der vzbv mit Primastrom einen außergerichtlichen Vergleich, bei dem der Anbieter die ab 2021 vorgenommenen Strom- und Gaspreiserhöhungen rückwirkend zurücknahm und den rund 1.600 Teilnehmern der Musterfeststellungsklage teils sehr hohe Beträge erstattete.
In unserem Artikel Primastrom - Die Warnung der Verbraucherzentralen können Sie mehr dazu lesen.
Primastrom bietet seinen Kunden einen jährlichen Treuebonus. In der Tarifübersicht wird im Kleingedruckten darauf hingewiesen, dass die Verrechnung mit der nächsten Rechnung jeweils nach Ablauf eines Belieferungsjahres erfolgt. Wie hoch der Bonus ist, wird an dieser Stelle nicht angegeben.
Zunächst hat man, wie oben erwähnt, keine Auswahlmöglichkeit bei den vorgeschlagenen Tarifen. Außerdem ist es unklar, wie es sich mit der Laufzeit verhält. Hierfür muss man erst einen genauen Blick in die AGBs werfen. Dabei kann man auf Verträge mit bis zu 24 Monaten stoßen.
Informieren Sie sich gründlich über Ihre vertraglich zugesicherte Preisgarantie. In der Vergangenheit gab es diesbezüglich Probleme, die letztlich nach Antrag der Verbraucherzentrale vor Gericht geklärt werden mussten.
Das Landgericht Berlin hat daraufhin am 19. April 2023 entschieden (Urteil Landgericht Berlin), dass Primastrom unzulässig mit einer „eingeschränkten Preisgarantie“ geworben hat. Diese Garantie sollte eigentlich ausschließen, dass sich der Strompreis während des vereinbarten Zeitraums wegen steigender Energiebeschaffungskosten erhöht.
Trotzdem kündigte das Unternehmen innerhalb der Garantiezeit eine Erhöhung von Grund- und Arbeitspreis mit dem Hinweis auf eine gestiegene Nachfrage am Strommarkt an.
Hinweis: Nach Auffassung des Gerichts ist eine solche Werbung irreführend. Zudem stellte das Gericht klar, dass Preiserhöhungen nur wirksam angekündigt werden dürfen, wenn zwischen der Mitteilung und dem geplanten Termin der Erhöhung mindestens ein Monat liegt.
Das Unternehmen ist zwar telefonisch, über das Kontaktformular oder per Mail erreichbar, doch Kunden berichten, dass sie im Kundenservice lange Wartezeiten oder verzögerte Rückmeldungen erlebt haben.
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In Bewertungsportalen wird Primastrom von Kunden fallweise kritisch beurteilt und teils als unseriös beschrieben. In der Vergangenheit haben vor allem diese Themen für Unmut gesorgt:
Daraufhin erhob die Verbraucherzentrale Klage. Das Verfahren endete durch Klagerücknahme seitens der vzbv und späteren Vergleich.
Laut Gesetz müssen sich in Deutschland alle Strom- und Gasanbieter an gewisse Vorgaben bei Preiserhöhungen halten. Diese lauten:
Auf diese Dinge müssen Sie achten, wenn Sie bereits Primastrom-Kunde sind:
Eine aktuell oft hinterfragte Vorgehensweise des Unternehmens besteht darin, Kunden zum Anruf zu bewegen, indem Schreiben mit der Aufforderung „Bitte um Rückruf!" versendet werden und eigentlich geht es laut Kundenrezensionen um Werbung.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat daraufhin am 16. Juli 2024 eine Unterlassungsklage gegen Primastrom eingereicht. Die Schreiben werden als Umgehung des Verbots unangekündigter Telefonwerbung angesehen. Ein Gerichtstermin wird voraussichtlich im Januar 2026 stattfinden.
Am 14. Januar 2025 meldete der vzbv, dass er sich mit der Primaholding-Gruppe (Primastrom, Voxenergie, Nowenergy) außergerichtlich geeinigt hat.
Kunden, die zwischen 2022 und Sommer 2024 von Preiserhöhungen betroffen waren, konnten sich bis 31. Dezember 2024 direkt an ihr Unternehmen wenden und auf den Vergleich verweisen.
Leistung des Vergleichs:
• Rückzahlung zu viel gezahlter Beträge – in etlichen Fällen vierstellige Summen.
• Abrechnung zu den ursprünglich vereinbarten Preisen; künftige Preisdeckel.

Sie sind bereits Primastromkunde und haben eine Preisanpassung entdeckt?
Unsere Empfehlung: Prüfen Sie, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht, und machen Sie dieses innerhalb der gesetzlichen bzw. vertraglich genannten Fristen in Textform geltend und wechseln anschließend den Anbieter. Dieses erlaubt Ihnen nämlich, vor Ende der eigentlichen Vertragslaufzeit aus einem Energievertrag auszutreten.
Die Kündigung müssen Sie bis zum Tag vor Eintreten des neuen Preises einreichen und sie muss in Textform erfolgen (z. B. Brief, Mail, Fax).
Sie haben die Frist verpasst? Der neue Preis von Primastrom läuft bereits? Sollte sich Primastrom nicht an die gesetzlich geregelte Ankündigungsfrist von 1 Monat halten, könnte dies eine Verletzung gesetzlicher Vorgaben darstellen. Damit wären Sie nicht verpflichtet, den neuen Preis zu zahlen.
Sie haben nicht mit einer Preiserhöhung bei Primastrom zu kämpfen, sondern mit einem Vertrag, den Sie Ihrer Meinung nach nicht abgeschlossen haben? Dann bleiben Ihnen die nachfolgenden Handlungsmöglichkeiten:
Sie ziehen um und überlegen deshalb, bei Primastrom zu kündigen?
Für eine ordnungsgemäße Kündigung bei Umzug muss man eine 4-wöchige Frist zum Auszugsdatum wahren. Das bedeutet für Sie, dass Sie Primastrom 4 Wochen vor dem Wohnortswechsel über Ihren Umzug informieren müssen.
Hierfür bietet Primastrom ein Umzugsformular an. Dieses muss vollständig ausgefüllt wieder bei Primastrom eingehen. Der Vertrag kann frühestens zum Auszugstermin, aber auch später, beendet werden.
Wenn keine der beiden Fälle zutreffen sollte, müssen Sie auf die Kulanz von Primastrom hoffen.
Sofern Sie kündigen können, müssen Sie die folgende Punkte unbedingt in Ihr Kündigungsschreiben integrieren:
Zum Schluss gibt es noch einen weiteren Grund, der zu einer außerordentlichen Kündigung führen kann: der Todesfall.
Verstirbt ein Angehöriger, der einen Energievertrag bei Primastrom abgeschlossen hat, übernehmen Sie als Hinterbliebener zunächst den Vertrag. Der gängigen Praxis entspricht es, dass Verträge im Falle einer Haushaltsauflösung mit einer Frist von 2 Wochen beendet werden.
Zu beachten für eine wirksame Kündigung sind die hier aufgelisteten Punkte:

Sie wollen Ihren Vertrag bei Primastrom aus begründetem Anspruch beenden, doch Ihre Schreiben und Kontaktaufnahmeversuche werden ignoriert? Dann bleiben Ihnen die folgenden Optionen.
Im Fall von Vertragskündigungen, Anfechtungen, Sonderkündigungsrechten oder Einlegen von Widerspruch:
Im Fall von widerrechtlichen Werbeanrufen:
Hinweis: Die hier wiedergegebenen Erfahrungen spiegeln die subjektiven Meinungen einzelner Nutzer wider. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Inhalte.