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Primastrom

Primastrom: Erfahrungen, Bewertungen und Test 2025

1,8
Gründungsdatum Kalender-Icon
Gegründet:
2010
Kategorie Icon
Kategorien:
Strom
Erdgas
Strom
Erdgas
Standort Icon
Stadt:
Berlin
Personen Icon
Mitarbeiter:
> 30
Deutschland Icon
Verfügbar:
Bundesweit
1,8
Gegründet:
2010
Kategorien:
Strom
Erdgas
Stadt:
Berlin
Mitarbeiter:
> 30
Verfügbar:
Bundesweit
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Thor Marquardt
Zuletzt aktualisiert:
30.9.2025

Primastrom ist ein Komplettanbieter für Gas, Strom, Mobilfunk und DSL mit Sitz in Berlin. Das Unternehmen wirbt mit fairen Preisen und zuvorkommendem Kundenservice. Kundenberichte und Einschätzungen der Verbraucherzentralen zeichnen jedoch ein anderes Bild.

Primastrom gehört genauso wie Voxenergie zu der Muttergesellschaft Primaholding. Primastrom und Voxenergie werden seit einiger Zeit von Kritikern und Verbraucherzentralen wegen umstrittener Geschäftspraktiken kritisiert. Aktuell wurde seitens der Verbraucherzentrale Klage wegen Werbeschreiben eingereicht, die sie für rechtswidrig halten. Ein Urteil steht noch aus.

Die Bundesnetzagentur hatte in der Vergangenheit bereits ein Aufsichtsverfahren gegenüber der Primastrom GmbH eingeleitet und der Bundesverband der Verbraucherzentralen Klage eingereicht.

Schauen wir uns das Unternehmen einmal genauer an.

Hinweis:
Unsere finale Bewertung setzt sich aus der durchschnittlichen Bewertung externer Plattformen, den Kundenbewertungen ganz unten auf dieser Seite sowie aus einer von uns vorgenommenen, kritischen Evaluierung des Unternehmens selbst zusammen.

Inhaltsverzeichnis

Bewertungen

Unten auf dieser Seite können Sie Bewertungen zu Primastrom lesen und auch abgeben.

Eine Bewertung von 2,3 auf Trustpilot
Primastrom erhält eine Bewertung von 2,3 bei Trustpilot (Stand September 2025).

Wie zu sehen ist, erhält Primastrom die Gesamtbewertung „mangelhaft“ (September 2025) bei Trustpilot.

Auf Trustpilot und unten auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Kundenbewertungen zu Primastrom. Diese umfassen sowohl positive als auch negative Erfahrungen, unter anderem zu Themen wie Vertragsgestaltung, Kundenportal, Widerruf, Jahresabrechnung oder Kundenservice.

Hinweis: Bewertungen, die hier hinterlassen wurden, finden Sie unten.

Unser Tipp:
Achten Sie beim Abschluss eines Strom- oder Gasvertrags auf gute Bewertungen, ein seriöses Angebot und eine hohe Reputation des Anbieters. Hier finden Sie Angebote seriöser Unternehmen im Tarifcheck:

Stromtarife vergleichen Gastarife vergleichen

Das Geschäftsmodell von Primastrom

Strom, Gas oder Mobilfunk – Primastrom ist als Komplettanbieter auf dem gesamten deutschen Markt tätig und bietet eine Vielzahl an Produkten an.

Primastrom behauptet, seinen Kunden stets günstige Gas- und Stromtarife sowie attraktive Mobilfunk- und DSL-Pakete zu bieten. Dabei verspricht das Unternehmen eine Rundum-Sorglos-Garantie.

Ob Primastrom sein Versprechen tatsächlich halten kann, haben wir anhand von vier Kriterien für Sie überprüft: Produktangebot, Tarifpreis, Tarifkonditionen und Kundenservice.

Das Logo von Primastrom

Produktangebot

Wenn Sie sich über die Tarife informieren möchten, müssen Sie zunächst online im Tarifrechner Ihre Daten eingeben. Diese sind, genau wie bei anderen Energieanbietern, die Postleitzahl, Haushaltsgröße und der Jahresverbrauch.

Anschließend wird Ihnen ein Tarif vorgeschlagen. Genau einer – egal, was Sie eingeben, wo Sie wohnen oder wie viel Sie verbrauchen, nur die Preise unterscheiden sich je nach Region. Die Produktauswahl wirkt aus Sicht mancher Kunden eingeschränkt, und auch bei der Transparenz gibt es Kritikpunkte, da es online keine Auskunft hinsichtlich der Energieherkunftsquellen gibt.

Des Weiteren werden Tarife mit zusätzlichen Paketen (DSL- und Mobilfunk) kombiniert, was von Kunden, laut geteilten Erfahrungen, häufig als unübersichtlich und nachteilig empfunden wird. Hinzukommt, dass die Tarife online nicht im Detail zu erfassen sind, sondern nur telefonisch erfahrbar sind.

Tarifpreis

Viele Kunden beklagten in der Vergangenheit vergleichsweise hohe Preise oder gar Preiserhöhungen ohne fristgerechte Ankündigung. Diesbezüglich hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) 2022 Musterfeststellungsklage eingereicht.

Das Verfahren endete mit einer Klagerücknahme seitens des vzbv und anschließendem Vergleich, nachdem das Kammergericht am 23. November 2023 signalisiert hatte, dass Preiserhöhungen nach § 313 BGB grundsätzlich möglich sein könnten und eine pauschale Feststellung unzulässiger Erhöhungen wegen der erforderlichen Einzelfallprüfung nicht infrage kam.

Im Sommer 2024 schloss der vzbv mit Primastrom einen außergerichtlichen Vergleich, bei dem der Anbieter die ab 2021 vorgenommenen Strom- und Gaspreiserhöhungen rückwirkend zurücknahm und den rund 1.600 Teilnehmern der Musterfeststellungsklage teils sehr hohe Beträge erstattete.

In unserem Artikel Primastrom - Die Warnung der Verbraucherzentralen können Sie mehr dazu lesen.

Primastrom bietet seinen Kunden einen jährlichen Treuebonus. In der Tarifübersicht wird im Kleingedruckten darauf hingewiesen, dass die Verrechnung mit der nächsten Rechnung jeweils nach Ablauf eines Belieferungsjahres erfolgt. Wie hoch der Bonus ist, wird an dieser Stelle nicht angegeben.

Tarifkonditionen

Zunächst hat man, wie oben erwähnt, keine Auswahlmöglichkeit bei den vorgeschlagenen Tarifen. Außerdem ist es unklar, wie es sich mit der Laufzeit verhält. Hierfür muss man erst einen genauen Blick in die AGBs werfen. Dabei kann man auf Verträge mit bis zu 24 Monaten stoßen.

Achtung:
24-monatige Verträge lohnen sich generell nur in den wenigsten Fällen. Verbraucher sparen durch häufiges Wechseln in der Regel mehr – insbesondere in Verbindung mit einem Neukundenbonus. Mehr Infos zu den Vor- und Nachteilen von 12- oder 24-monatigen Stromverträgen lesen Sie hier .

Informieren Sie sich gründlich über Ihre vertraglich zugesicherte Preisgarantie. In der Vergangenheit gab es diesbezüglich Probleme, die letztlich nach Antrag der Verbraucherzentrale vor Gericht geklärt werden mussten.

Das Landgericht Berlin hat daraufhin am 19. April 2023 entschieden (Urteil Landgericht Berlin), dass Primastrom unzulässig mit einer „eingeschränkten Preisgarantie“ geworben hat. Diese Garantie sollte eigentlich ausschließen, dass sich der Strompreis während des vereinbarten Zeitraums wegen steigender Energiebeschaffungskosten erhöht.

Trotzdem kündigte das Unternehmen innerhalb der Garantiezeit eine Erhöhung von Grund- und Arbeitspreis mit dem Hinweis auf eine gestiegene Nachfrage am Strommarkt an.

Hinweis: Nach Auffassung des Gerichts ist eine solche Werbung irreführend. Zudem stellte das Gericht klar, dass Preiserhöhungen nur wirksam angekündigt werden dürfen, wenn zwischen der Mitteilung und dem geplanten Termin der Erhöhung mindestens ein Monat liegt.

Kundenservice

Das Unternehmen ist zwar telefonisch, über das Kontaktformular oder per Mail erreichbar, doch Kunden berichten, dass sie im Kundenservice lange Wartezeiten oder verzögerte Rückmeldungen erlebt haben.

Unser Tipp:
Fallen Sie nicht auf günstige Schnäppchen rein, sondern vergleichen Sie die Tarife bekannter Energie-Anbieter.

Ist Primastrom seriös?

Icon einer Lupe und rotem Fragezeichen in der Mitte

In Bewertungsportalen wird Primastrom von Kunden fallweise kritisch beurteilt und teils als unseriös beschrieben. In der Vergangenheit haben vor allem diese Themen für Unmut gesorgt:

  • Preiserhöhungen: Preise für Strom und Gas wurden trotz Preisgarantien angehoben.
  • Widerrufe: Einige Verbraucher kritisieren, dass ihre Widerrufe als verspätet zurückgewiesen wurden.
  • Kündigungen: Termine lagen zum Teil weit in der Zukunft.

Daraufhin erhob die Verbraucherzentrale Klage. Das Verfahren endete durch Klagerücknahme seitens der vzbv und späteren Vergleich.

Laut Gesetz müssen sich in Deutschland alle Strom- und Gasanbieter an gewisse Vorgaben bei Preiserhöhungen halten. Diese lauten:

Preisanpassungen müssen dem Kunden mindestens 1 Monat vorher mitgeteilt werden.

Diese Mitteilung muss klar verständlich formuliert und schriftlich erfolgen.

Das Schreiben muss einen eindeutigen Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht beinhalten.

Auf diese Dinge müssen Sie achten, wenn Sie bereits Primastrom-Kunde sind:

Seien Sie wachsam:

  • Alle Briefe und Mails von Primastrom könnten für Sie wichtig sein.
  • Lesen Sie auch aufmerksam Papiere von Primastrom durch, die völlig andere Themen behandeln oder auch wie Werbung aussehen. Diese können wichtige Infos zu anderen Themen beinhalten.
  • Lesen Sie sich unbedingt die Folgeseiten genau durch. Die erste Seite enthält möglicherweise nur Allgemeines.
  • Das Sonderkündigungsrecht wurde laut Kunden von Primastrom in der Vergangenheit nicht immer klar kommuniziert (Urteil Landgericht Berlin 21.03.2023)
  • Zu guter Letzt – heften Sie alle Dokumente sorgfältig ab. Vergleichen Sie alte mit neuen Preisen. Das mag durch die Unübersichtlichkeit der Dokumente mühsam sein, ist aber wichtig und lohnt sich.

Telefonwerbung

Eine aktuell oft hinterfragte Vorgehensweise des Unternehmens besteht darin, Kunden zum Anruf zu bewegen, indem Schreiben mit der Aufforderung „Bitte um Rückruf!" versendet werden und eigentlich geht es laut Kundenrezensionen um Werbung.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat daraufhin am 16. Juli 2024 eine Unterlassungsklage gegen Primastrom eingereicht. Die Schreiben werden als Umgehung des Verbots unangekündigter Telefonwerbung angesehen. Ein Gerichtstermin wird voraussichtlich im Januar 2026 stattfinden.

Hinweis:

Sie sollten keineswegs auf die Aufforderung reagieren. Fordern Sie das Unternehmen schriftlich dazu auf, Ihre Kontaktdaten zu löschen und weitere Kontaktversuche zu unterlassen.

Vergleich mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen

Am 14. Januar 2025 meldete der vzbv, dass er sich mit der Primaholding-Gruppe (Primastrom, Voxenergie, Nowenergy) außergerichtlich geeinigt hat.

Kunden, die zwischen 2022 und Sommer 2024 von Preis­erhöhungen betroffen waren, konnten sich bis 31. Dezember 2024 direkt an ihr Unternehmen wenden und auf den Vergleich verweisen.

Leistung des Vergleichs:
• Rückzahlung zu viel gezahlter Beträge – in etlichen Fällen vierstellige Summen.
• Abrechnung zu den ursprünglich vereinbarten Preisen; künftige Preis­deckel.

Wie kommen Sie im Falle einer Preiserhöhung wieder heraus?

Icon Verbotsschild und Pfeil zur Symbolisierung von Preiserhöhung

Sie sind bereits Primastromkunde und haben eine Preisanpassung entdeckt?

Unsere Empfehlung: Prüfen Sie, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht, und machen Sie dieses innerhalb der gesetzlichen bzw. vertraglich genannten Fristen in Textform geltend und wechseln anschließend den Anbieter. Dieses erlaubt Ihnen nämlich, vor Ende der eigentlichen Vertragslaufzeit aus einem Energievertrag auszutreten.

Die Kündigung müssen Sie bis zum Tag vor Eintreten des neuen Preises einreichen und sie muss in Textform erfolgen (z. B. Brief, Mail, Fax).

Wichtig zu wissen:
Das Sonderkündigungsrecht müssen Sie selbst vornehmen. Sie können damit nicht den neuen Energielieferanten beauftragen. Hier finden Sie weitere Informationen zu Ihrem Kündigungsrecht und eine Kündigungsvorlage.

Sie haben die Frist verpasst? Der neue Preis von Primastrom läuft bereits? Sollte sich Primastrom nicht an die gesetzlich geregelte Ankündigungsfrist von 1 Monat halten, könnte dies eine Verletzung gesetzlicher Vorgaben darstellen. Damit wären Sie nicht verpflichtet, den neuen Preis zu zahlen.

  • Legen Sie Widerspruch (Musterschreiben) hinsichtlich der Preiserhöhung in postalischer Form (Einschreiben mit Rückschein) ein.
  • Melden Sie den Vorfall nach Verstreichen einer angemessenen Frist der Bundesnetzagentur.

Sie haben nicht mit einer Preiserhöhung bei Primastrom zu kämpfen, sondern mit einem Vertrag, den Sie Ihrer Meinung nach nicht abgeschlossen haben? Dann bleiben Ihnen die nachfolgenden Handlungsmöglichkeiten:

  • Fordern Sie einen Nachweis über den angeblich geschlossenen Energieliefervertrag mit der Primastrom GmbH.
  • Widersprechen Sie diesem vorsorglich im gleichen Zuge. Hierzu hat die Verbraucherzentrale einen Musterbrief zur Verfügung gestellt.
  • Energielieferverträge müssen in Textform bestätigt werden (z. B. Brief, Mail, SMS). Rein telefonisch geschlossene Verträge sind nicht wirksam.

Sonderfall Umzug

Sie ziehen um und überlegen deshalb, bei Primastrom zu kündigen?

Für eine ordnungsgemäße Kündigung bei Umzug muss man eine 4-wöchige Frist zum Auszugsdatum wahren. Das bedeutet für Sie, dass Sie Primastrom 4 Wochen vor dem Wohnortswechsel über Ihren Umzug informieren müssen.

Hierfür bietet Primastrom ein Umzugsformular an. Dieses muss vollständig ausgefüllt wieder bei Primastrom eingehen. Der Vertrag kann frühestens zum Auszugstermin, aber auch später, beendet werden.

Wichtig:
Sie können beim Umzug nur kündigen, wenn Primastrom an die neue Adresse nicht liefern kann oder sich der Strompreis dadurch erhöht.

Wenn keine der beiden Fälle zutreffen sollte, müssen Sie auf die Kulanz von Primastrom hoffen.

Sofern Sie kündigen können, müssen Sie die folgende Punkte unbedingt in Ihr Kündigungsschreiben integrieren:

  • Kunden-/Vertragsnummer bei Primastrom
  • Datum des Auszugs
  • Wohnadresse (vorher und nachher)
  • aktueller Zählerstand
  • Zählernummer
  • Erwähnung des Sonderkündigungsrechts bei Umzug

Vorsicht:
Primastrom wird Sie weiterhin beliefern wollen, wenn Ihr neues Zuhause innerhalb des Versorgungsgebiets liegt. Bei höheren Preisen haben Sie jedoch das Recht auf eine Sonderkündigung. Bestehen Sie auf dieses Recht und lassen Sie sich nicht verunsichern!

Wichtig zu wissen:
Sollte es zu Problemen bei der Kündigung des Energievertrags und dem Anbieterwechsel im Falle eines Umzugs kommen, brauchen Sie keine Angst zu haben, in Ihrem neuen Zuhause ohne Strom und Gas zu stehen. In dieser Situation kümmert sich der Grundversorger in Ihrer Region um Sie.

Sonderfall Tod

Zum Schluss gibt es noch einen weiteren Grund, der zu einer außerordentlichen Kündigung führen kann: der Todesfall.

Verstirbt ein Angehöriger, der einen Energievertrag bei Primastrom abgeschlossen hat, übernehmen Sie als Hinterbliebener zunächst den Vertrag. Der gängigen Praxis entspricht es, dass Verträge im Falle einer Haushaltsauflösung mit einer Frist von 2 Wochen beendet werden.

Zu beachten für eine wirksame Kündigung sind die hier aufgelisteten Punkte:

  • Kündigen Sie möglichst schnell, um unnötige Energiekosten zu vermeiden und möglichen Fristverstreichungen entgegenzuwirken.
  • Denken Sie an die Weiterleitung der Sterbeurkunde an Primastrom.
  • Für eine korrekte Erstellung der Abschlussrechnung benötigt Primastrom den letzten Zählerstand bei Wohnungsabgabe sowie das Datum der Wohnungsabgabe.
  • Teilen Sie Primastrom den neuen Ansprechpartner sowie die Adresse für die Abschlussrechnung mit.

Welche Möglichkeiten haben Sie noch, sich bei Primastrom durchzusetzen?

Icon Verteidungsschild und Haken in der Mitte

Sie wollen Ihren Vertrag bei Primastrom aus begründetem Anspruch beenden, doch Ihre Schreiben und Kontaktaufnahmeversuche werden ignoriert? Dann bleiben Ihnen die folgenden Optionen.

Im Fall von Vertragskündigungen, Anfechtungen, Sonderkündigungsrechten oder Einlegen von Widerspruch:

Im Fall von widerrechtlichen Werbeanrufen:

FAQ - häufig gestellte Fragen

Wie seriös ist Primastrom?

Primastrom stand immer wieder im öffentlichen Fokus wegen der Gewährleistung des Sonderkündigungsrechts, Telefonanrufen zu Werbezwecken und nicht oder zu spät mitgeteilten Preiserhöhungen.

Die Verbraucherzentrale hat das Unternehmen 2022 diesbezüglich bereits verklagt. Die Klage wurde jedoch zurückgenommen, aber später ein Vergleich mit Primastrom geschlossen.

Wie komme ich bei Primastrom aus dem Vertrag raus?

Nutzen Sie bei Widerruf, Anfechtung oder Kündigung sowie Sonderkündigungsrecht am besten das Musterschreiben der Verbraucherzentrale und senden Sie es an Primastrom als Einschreiben mit Rückschein. Alternativ können Sie auch über E-Mail oder Fax gehen.

Wer steckt hinter Primastrom?

Primastrom ist ein Tochterunternehmen der Primaholding GmbH mit Sitz in Berlin.

Wie setzt man sich bei Primastrom durch?

Zunächst sollten Sie selbst versuchen, Ihren Anspruch Primastrom gegenüber geltend zu machen. Dafür ist ein Einschreiben mit Rückschein die sicherste Wahl.

Sollte das alles zu nichts führen und eine von Ihnen gesetzte, angemessen Frist ist verstrichen, können Sie einen Rechtsanwalt, die Bundesnetzagentur oder die Schlichtungsstelle Energie benachrichtigen.

Wie lange habe ich das Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung?

Alle Stromanbieter in Deutschland sind gesetzlich dazu verpflichtetet, ihre Kunden bei Strompreisanpassungen rechtzeitig in Schriftform zu informieren. Verbraucher haben in diesem Fall grundsätzlich Anspruch auf ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht.

Die Kündigung muss dem Anbieter spätestens am Tag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung zugehen.

Weitere Bewertungen

Hinweis: Die hier wiedergegebenen Erfahrungen spiegeln die subjektiven Meinungen einzelner Nutzer wider. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Inhalte.

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