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Erdgassteuer 2024: Alles was Sie dazu wissen müssen

Erdgassteuer 2024: Alles was Sie dazu wissen müssen

Thor Marquardt
Zuletzt aktualisiert:
19.10.2024

In Deutschland werden die meisten Energieträger besteuert. Das gilt auch für Erdgas. Jedes Mal, wenn Erdgas verbraucht wird, müssen die Rohstoffhändler eine Energiesteuer entrichten. Anschließend wird diese Abgabe an den Verbraucher über die Kraft- und Heizstoffpreise weitergegeben.

Wie hoch die Erdgassteuer aktuell ausfällt und was Sie als Kunden dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Erdgassteuer?

Grafik Erdgastank und Prozentanteil

Bei der Erdgassteuer handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer. Sie ist in § 2 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) geregelt und wurde 2006 aus dem Mineralölsteuergesetz (MinöStG) übernommen.

Zusätzlich dazu dient die Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV) als rechtliche Grundlage.

Neben Erdgas werden auch andere Energieträger besteuert. Hierzu zählen sowohl fossile als auch nachwachsende Brennstoffe:

  • Kohle
  • Pflanzenöle
  • Biodiesel
  • Mineralöle
  • Flüssiggase
  • Bioethanol
  • Biomasse

Für den deutschen Staat bedeuten die Einnahmen aus den einzelnen Energiesteuern zusammengerechnet rund 40 Milliarden € pro Jahr. Das sind etwa 5 % der gesamten Steuereinnahmen des Bundeshaushalts.

Wie hoch ist die Erdgassteuer aktuell?

Deutschland gehört weltweit zu den Ländern, die besonders viel mit Gas heizen. Im Jahr 2022 wurden fast 25 % der gesamten Energie aus Erdgas erzeugt. Dabei wurden 35 % des Erdgases in der Industrie genutzt, 31 % in privaten Haushalten für Heizung und Warmwasser und 14 % für die Stromerzeugung (BDEW 2023).

Allerdings ging der Erdgasverbrauch in Deutschland 2023 und 2024 deutlich zurück. Im Vergleich zu 2022 sank der Verbrauch um etwa 5 %, und insgesamt wurde rund 17,5 % weniger Gas verbraucht als im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2021.

41 % des Gasverbrauchs im Jahr 2023 entfielen auf Haushalte und Gewerbebetriebe, während 59 % von der Industrie genutzt wurden. Besonders private Haushalte haben 16,4 % weniger Gas verbraucht, was hauptsächlich auf Sparmaßnahmen und die Suche nach alternativen Energiequellen zurückzuführen ist.

Deutschland hat seine Gasimporte 2023 stärker auf verschiedene Quellen verteilt. 43 % der Importe kamen aus Norwegen, gefolgt von den Niederlanden und Belgien. Auch Flüssigerdgas (LNG) spielte eine Rolle, etwa 7 % der Importe kamen über LNG-Terminals wie das in Wilhelmshaven.

Eine Analyse des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) im April 2022 ergab, dass der Gaspreis für Haushalte in Mehrfamilienhäusern im Vergleich zum Vorjahr um 105 % gestiegen war. Hauptgrund dafür war die Gasknappheit durch den Ukraine-Russland-Krieg und die Energiekrise im Jahr 2022. Obwohl sich der Markt inzwischen beruhigt hat, sind die Gaspreise immer noch höher als vor der Krise.

Etwa 20 % des Gaspreises setzen sich aus Konzessionsabgaben, der CO₂-Bepreisung, der Erdgas- und Umsatzsteuer zusammen. Der größte Anteil, 65 %, entfällt jedoch auf die Kosten für Beschaffung und Vertrieb, die beim Einkauf und der Förderung von Gas anfallen.

Mehrwertsteuer:

Die Mehrwertsteuer stieg im April 2024 wieder auf 19 %. Somit wird der Anteil von Steuern und Abgaben am Preis für Erdgas auch wieder steigen.

Erdgassteuer:

Die Höhe der Erdgassteuer ist seit 2017 konstant geblieben. Sie beträgt 0,55 ct/kWh.

Im Vergleich: Flüssiggas wird aktuell mit 0,43 ct/kWh besteuert. (Dies sind beides Nettobeträge.)

Wichtig zu wissen: Die genaue Höhe der Besteuerung wird nicht nur vom Energieträger bestimmt, sondern auf von der spezifischen Gasverwendung. So wird z. B. differenziert, ob das Erdgas zum Heizen oder für den Antrieb von Fahrzeugen genutzt wird.

Der Zweck der Erdgassteuer

Ein Erdgastank mit Steuer Icon

Gefühlt wird in Deutschland alles besteuert. Egal was man kauft, überall wird noch eine Steuer auf den Preis draufgeschlagen.

Doch die vielen Steuereinnahmen haben nicht alle denselben Zweck. Nicht alle Steuern dienen der Bereicherung des Staats, um die unzähligen Aufbau-, Umbau- und Investitionsprojekte zu finanzieren.

Die Erdgassteuer zum Beispiel ist die Folge einer ökologischen Steuerreform und dient vor allem der Erreichung klimapolitischer Ziele. Man hofft, so zu einem sparsameren Umgang mit Energie anzuregen. Gleichzeitig sollte die Erdgassteuer die gesetzliche Rentenversicherung entlasten.

Energiesteuer-Rückerstattung für Unternehmen im Abrechnungsjahr 2023

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wird die Erdgassteuer für bestimmte Energieverbräuche erlassen. Zusätzlich dazu sollen Anreize für Energieeffizienz und erneuerbare Energien gesetzt werden.

Für Produktionsunternehmen oder Betriebe der Land- und Forstwirtschaft existieren fur das Abrechnungsjahr zwei Ermäßigungsstufen:

  1. Ermäßigung der Steuersätze
  2. Spitzenausgleich

Im Rahmen des Spitzenausgleichs werden Unternehmen hinsichtlich ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit und ihres Beitrags zur Verbesserung der Energieeffizienz von der Energiesteuer entlastet. Dies passiert meistens in Form einer Verrechnung.

Der Steuererlass greift in den folgenden Fällen:

Energieerzeugnisse werden zu betrieblichen Zwecken verheizt

Energieerzeugnisse werden in begünstigten Anlagen nach § 3 EnergieStG verwendet

Der Entlastungsbetrag übersteigt im Kalenderjahr mindestens 250 Euro

Abrechnungsjahr 2023:

Der Antrag ist bis spätestens Ende 2024 beim zuständigen Hauptzollamt einzureichen.

Die nachfolgenden Unterlagen werden bei der Antragstellung benötigt:

  • eine Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten des Antragstellers
  • Selbsterklärung des Nutzers von Nutzenergie

Neuerungen seit 2024

Der Spitzenausgleich (§ 55 EnergieStG bzw. § 10 StromStG) ist am 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Unternehmen des produzierenden Gewerbes haben so keine Möglichkeit mehr, eine Steuerentlastung für den gesamten Energie- bzw. Stromverbrauch eines Jahres zu erhalten.

Alle Änderungen hierzu können Sie im Detail hier nachlesen.

Der Spitzenausgleich kann allerdings noch für das Abrechnungsjahr 2023 bis Ende 2024 beantragt werden (vgl. § 101 Abs. 1 S. 2 EnergieStV).

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