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Erdgassteuer: Alles was Sie dazu wissen müssen

Erdgassteuer: Alles was Sie dazu wissen müssen

Thor Marquardt
Zuletzt aktualisiert:
15.11.2022

In Deutschland werden die meisten Energieträger besteuert. Das gilt auch für Erdgas. Jedes Mal, wenn Erdgas verbraucht wird, müssen die Rohstoffhändler eine Energiesteuer entrichten. Anschließend wird diese Abgabe an den Verbraucher über die Kraft- und Heizstoffpreise weitergegeben.

Wie hoch die Erdgassteuer aktuell ausfällt und was Sie als Kunden dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.

Was ist die Erdgassteuer?

Bei der Erdgassteuer handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer. Sie ist in Paragraph 2 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) geregelt und wurde 2006 aus dem Mineralölsteuergesetz (MinöStG) übernommen. Zusätzlich dazu dient die Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV) als rechtliche Grundlage.

Neben Erdgas werden auch andere Energieträger besteuert. Hierzu zählen sowohl fossile als auch nachwachsende Brennstoffe:

  • Kohle
  • Pflanzenöle
  • Biodiesel
  • Mineralöle
  • Flüssiggase
  • Bioethanol
  • Biomasse

Für den deutschen Staat bedeuten die Einnahmen aus den einzelnen Energiesteuern zusammengerechnet rund 40 Milliarden € pro Jahr. Das sind etwa 5 % der gesamten Steuereinnahmen des Bundeshaushalts.

Wie hoch ist die Erdgassteuer aktuell?

Deutschland gehört weltweit zu den Ländern, die am meisten mit Gas heizen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat im April 2022 eine Gaspreisanalyse durchgeführt.

Das Ergebnis: bei Haushalten in Mehrfamilienhäusern stieg der Gaspreis im Vergleich zum Vorjahr um 105 % an. Grund dafür sind vor allem die politischen Hintergründe des Ukraine-Russland-Kriegs und die daraus resultierende Gasknappheit. Die Erdgassteuer bleibt jedoch unverändert gleich.

Knapp 20 % des Gaspreises teilen sich in Konzessionsabgaben, CO₂--Bepreisung, Erdgas- und Umsatzsteuer auf. Den größten Teil (65 %) nimmt aber der Punkt „Beschaffung und Vertrieb“ ein. Dies sind die Kosten, die im Einkauf anfallen bzw. für die Rohstoffförderung anfallen.

Die Höhe der Erdgassteuer ist seit 2017 konstant geblieben. Sie beträgt 0,55 ct/kWh. Im Vergleich: Flüssiggas wird aktuell mit 0,43 ct/kWh besteuert. (Dies sind beides Nettobeträge.)

Wichtig zu wissen: Die genaue Höhe der Besteuerung wird nicht nur vom Energieträger bestimmt, sondern auf von der spezifischen Gasverwendung. So wird z. B. differenziert, ob das Erdgas zum Heizen oder für den Antrieb von Fahrzeugen genutzt wird.

Ein Erdgastank mit Steuer Icon

Welchen Zweck hat die Erdgassteuer?

Gefühlt wird in Deutschland alles besteuert. Egal was man kauft, überall wird noch eine Steuer auf den Preis raufgeschlagen. Doch die vielen Steuereinnahmen haben nicht alle denselben Zweck. Nicht alle Steuern dienen der Bereicherung des Staats, um die unzähligen Aufbau-, Umbau- und Investitionsprojekte zu finanzieren.

Die Erdgassteuer zum Beispiel ist die Folge einer ökologischen Steuerreform und dient vor allem der Erreichung klimapolitischer Ziele. Man hofft, so zu einem sparsameren Umgang mit Energie anzuregen. Gleichzeitig sollte die Erdgassteuer die gesetzliche Rentenversicherung entlasten.

Energiesteuer-Rückerstattung für Unternehmen

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wird die Erdgassteuer für bestimmte Energieverbräuche erlassen. Zusätzlich dazu sollen Anreize für Energieeffizienz und erneuerbare Energien gesetzt werden.

Für Produktions-Unternehmen oder Betriebe der Land- und Forstwirtschaft existieren zwei Ermäßigungsstufen:

  1. Ermäßigung der Steuersätze
  2. Spitzenausgleich

Im Rahmen des Spitzenausgleichs werden Unternehmen hinsichtlich ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit und ihres Beitrags zur Verbesserung der Energieeffizienz von der Energiesteuer entlastet. Dies passiert meistens in Form einer Verrechnung entlastet.

Der Steuererlass greift in den folgenden Fällen:

  • Energieerzeugnisse werden zu betrieblichen Zwecken verheizt oder
  • Energieerzeugnisse werden in begünstigten Anlagen nach § 3 EnergieStG verwendet
  • der Entlastungsbetrag übersteigt im Kalenderjahr mindestens 250 €

Der Antrag ist beim zuständigen Hauptzollamt einzureichen. Die nachfolgenden Unterlagen werden bei der Antragstellung benötigt:

  • eine Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten des Antragstellers
  • Selbsterklärung des Nutzers von Nutzenergie

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