Dass die Energiekosten stetig ansteigen, ist völlig normal. Wenn Sie allerdings zum Jahresende einen viel höheren Verbrauch haben als die Jahre zuvor, ist etwas faul. Wie kann das sein? Liegt ein Stromdiebstahl vor, so müssen Sie schnell handeln.
In diesem Artikel erfahren Sie, an welchen Anzeichen Sie einen Stromdiebstahl erkennen und was die Folgen sind. Zudem geben wir Ihnen wertvolle Tipps, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Stromdiebstahl bezeichnet die unerlaubte Nutzung elektrischer Energie und gilt laut § 248c StGB als ein strafbares Verhalten. Es gibt zwei unterschiedliche Fälle von Stromdiebstahl:
Die Entziehung elektrischer Energie, umgangssprachlich Stromdiebstahl genannt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet.
Bevor Sie Ihren Nachbarn oder Ihrem Vermieter eine Straftat unterstellen, empfehlen wir, erst einmal ruhig zu bleiben. Es könnte durchaus sein, dass Ihre erhöhte Stromrechnung auf einem Arbeitsfehler basiert.
Leider kommt es hin und wieder vor, dass bei nachträglichen Bau- oder Umbauarbeiten Stromzähler inkorrekt zugeordnet wurden. In solchen Situationen könnten bestimmte Räume oder Stromverbrauchsgeräte über den Zähler eines Nachbarn laufen – und umgekehrt.
Es kommt allerdings auch vor, dass Stromanbieter „aus Versehen“ zu viel abrechnen. Sie sollten daher Ihren Zählerstand regelmäßig überprüfen und Ihren Stromverbrauch selbst berechnen.
Bedauerlicherweise geschieht die Strom-Entwendung jedoch auch oft absichtlich. Wenn jemandem im Mehrfamilienhaus beispielsweise gerade der Strom abgestellt wurde, könnte sich diese Person bei Ihnen bedient haben.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Stromdiebstahl direkt an der Verkabelung durchgeführt oder mithilfe von Mehrfachsteckdosen und Verlängerungskabeln umgesetzt wurde. In beiden Situationen wäre es ein Fall von Stromdiebstahl gemäß § 248c StGB.
Stromdiebstahl ist kein Kavaliersdelikt. Jeder Diebstahl, bei dem eine Person ein fremdes, bewegliches Gut einer anderen Person entzieht oder wegnimmt, ist ein Verbrechen.
Der Versuch ist bereits strafbar und kann eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen.
Allerdings muss bei solchen Fällen immer die Absicht zur widerrechtlichen Aneignung nachgewiesen werden, wie in § 15 StGB nachzulesen ist.
Ob letztendlich ein Schaden entstanden ist oder nicht, hat keinen Einfluss auf die Strafbarkeit. Schon die eindeutige Absicht reicht zur Erfüllung des Tatbestands.
Bevor Sie Anzeige erstatten, sollten Sie zunächst sicherstellen, dass tatsächlich ein Stromdiebstahl vorliegt. Ein Verdacht allein stellt noch lange keinen Beweis dar. Mit der folgenden Methode schaffen Sie Klarheit:
Lesen Sie Ihren Zählerstand ab und überprüfen Ihren Stromverbrauch. Schalten Sie einfach alle Stromgeräte in Ihrer Wohnung aus und schauen Sie dann auf Ihren Stromzähler. Dieser sollte sich nun nicht mehr bewegen.
Am besten führen Sie diese Überprüfung mehrmals täglich zu verschiedenen Zeiten durch. Läuft der Zähler weiterhin, gilt es nun, den Übeltäter ausfindig zu machen.
Am schnellsten geht es, wenn Sie die Hauptsicherung ausstellen, bevor Sie das Haus verlassen. Sollten diese bei Ihrer Rückkehr wieder eingeschaltet sein, ist offensichtlich, dass etwas nicht stimmt.
Am effektivsten ist diese Vorgehensweise in den Abendstunden. Denn bei Dunkelheit wird ein Stromdiebstahl nahezu sicher stattfinden, um Licht oder vielleicht sogar den Fernseher mit Strom zu versorgen.
Je nach Standort des Sicherungskastens und des Stromzählers können Sie sich auch auf die Lauer legen.
Sie sehen also: Ein wenig Geduld ist alles, was Sie brauchen, um den Täter zu identifizieren.
Sollten Sie einen begründeten Verdacht oder gar einen Nachweis für einen Stromdiebstahl haben, ist es wichtig, diesen umgehend zu melden. Hierfür müssen Sie ohne Verzögerung Ihren Vermieter sowie den Stromversorger darüber in Kenntnis setzen.
Noch einfacher ist es, wenn Sie selbst den Stromdiebstahl direkt bei der Polizei anzeigen.
Der Stromversorger kann Ihnen nur dann helfen, wenn der Stromzähler selbst manipuliert wurde. Wenn der Dieb jedoch an den Hausleitungen gearbeitet hat, ist der Eigentümer - der Vermieter -verpflichtet, rechtliche Schritte einzuleiten.
Zudem muss der Vermieter, falls der Stromdiebstahl aufgrund von Arbeitsfehlern etwa bei Umbauten passiert ist, laut geltender Rechtsprechung umgehend Abhilfe schaffen.
Wenn Sie feststellen, dass der Stromdieb gar Ihr Vermieter von nebenan ist, ist die Situation auf den ersten Blick etwas verzwickter. Wir empfehlen Ihnen, folgendermaßen vorzugehen:
Beachten Sie, dass Stromdiebstahl ein Verbrechen ist und auch für Vermieter ernsthafte Konsequenzen hat. Sollte Ihr Vermieter Ihnen mit einer Kündigung drohen, sobald Sie ihn auf die Situation aufmerksam machen, ist das ebenfalls nicht legal.
Spätestens jetzt gilt es, einen Anwalt einzuschalten.
Die Höhe des entstandenen Schadens sollte immer gemeinsam ermittelt werden, um einen angemessenen Ausgleich sicherzustellen. Es ist jedoch nicht garantiert, dass Sie als Geschädigter Ihren Schaden erstattet bekommen, selbst wenn dem Täter eine gesetzliche Strafe für den Stromdiebstahl auferlegt wurde.
Das Adhäsionsverfahren ist in der Strafprozessordnung (StPO) festgehalten. Es ermöglicht Ihnen als Betroffenen den Anspruch auf Schadensersatz, der durch den Stromdiebstahl entstanden ist, direkt im Rahmen des Strafverfahrens durchzusetzen.
Sie sind jedoch verpflichtet, ein Adhäsionsverfahren selbstständig einzuleiten und dabei die Basis Ihres Anspruchs und die entsprechenden Beweismittel schriftlich zu erläutern. Ihr Antrag wird dabei vom Gesetzgeber genauso behandelt wie eine Klage in einem zivilrechtlichen Konflikt.
Sollten Sie in der Lage sein, Ihre Forderung auf Schadensersatz zu untermauern, wird das Strafgericht Ihrem Antrag nachkommen; diese Entscheidung hat dieselbe Rechtswirkung wie ein Urteil in einem Zivilprozess oder einem bürgerlichen Rechtsstreit.
Stromdiebstahl ist strafbar! Vergewissen Sie sich jedoch vorerst, ob tatsächlich ein Diebstahl oder ein anderes Problem vorliegt.
Wichtig ist, dass Sie besonnen vorgehen, aussagekräftige Beweise sammeln und vor allem mit Ihrem Vermieter als auch dem Stromversorger in Kontakt treten. Im Ernstfall finden Sie darüberhinaus Unterstützung bei den Behörden, Mieterorganisationen und ggf. einem Anwalt.