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Solarpaket 1 – Alle neuen Änderungen zusammengefasst

Solarpaket 1 – Alle neuen Änderungen zusammengefasst

Thor Marquardt
Zuletzt aktualisiert:
23.5.2024

Bundestag und Bundesrat haben das Solarpaket 1 nun verabschiedet. Ziel ist die Nutzung und Installation von Photovoltaik zu entbürokratisieren und so Deutschland klimaneutral werden zu lassen.  

Die Verbesserungen betreffen vor allem einheitliche technische Anschlussverbindungen, die Gemeinschaftsversorgung durch Solarenergie und Batteriespeicherung.

Das Wichtigste in Kürze

    Wann?

  • 16. Mai 2024 (in Kraft getreten)
  • Was?

  • Balkonkraftwerke, Dachanlagen auf Ein- und Mehrfamilienhäusern, Gewerbegebäuden, Freiflächenanlagen, Mieterstrom, Stromspeicher
  • Warum?

  • Deutschland wird klimaneutral! Bereits bis 2035 soll der Stromsektor nahezu emissionsfrei arbeiten, 2045 soll unser Land treibhausgasneutral sein. Das Solarpaket 1 soll beim Ausbau von Photovoltaik helfen und bisherige bürokratische Hürden abbauen.

Erleichterungen für Balkonkraftwerke

Grafik einer Glocke mit Nachrichtensymbol und Schriftzug 2024.

Endlich! Die Pflicht zur Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt für Balkonkraftwerke und Mini-Solaranlagen, die ohne Umbau an das Hausnetz angeschlossen werden können. 

Das betrifft zum Beispiel Kleinanlagen, die auf der Terrasse oder im Garten aufgestellt werden. Sie müssen sich nun nicht mehr umfangreich anmelden, sondern sich lediglich bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister eintragen lassen. Hier wurden die erforderlichen Angaben auf ein Minimum reduziert. 

Eine weitere Neuerung betrifft die Leistungsgrenze. Anstelle der bisher zulässigen Wechselrichterleistung von 600 Watt können nun Balkonkraftwerke mit 800 Watt vereinfacht angemeldet werden und einspeisen. 

Was passiert mit dem Stromzähler für Balkonkraftwerke? Für Ihr Balkonkraftwerk dürfen Sie vorerst Ihren alten Ferraris-Zähler nutzen, sofern der Netzbetreiber keinen digitalen Zähler installiert. Es ist somit eine temporäre Lösung. Grund für die Zähler-Problematik: Der Ferraris-Zähler läuft rückwärts, wenn Strom eingespeist wird.

Vorerst letzte positive Änderung zum Balkonkraftwerk: In Zukunft wird der Schukostecker ausreichen. Die Installation wird Ihnen somit deutlich erleichtert. Bislang galt die ausdrückliche Empfehlung, eine Wieland Einspeisesteckdose zu nutzen.  

Viele Bundesländer und Kommunen unterstützen mit speziellen Förderprogrammen den Kauf von Solaranlagen für den Balkon. Finden Sie mit einem Klick auf Ihr Bundesland heraus, ob Sie von einer Förderung für Balkonkraftwerke profitieren können. Grundsätzlich amortisieren sich Balkonkraftwerke jedoch auch ohne Zuschuss schnell. 

PV-Angebote vergleichen

Solarstrom für Mehrfamilienhäuser und Nebenanlagen

Mehrfamilienhaus mit Sonne und Stromzeichen.

Modell „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ 

Hier geht es vor allem um den Abbau bürokratischer Hürden. Bisher musste der Betreiber der PV-Anlage diverse Lieferantenpflichten erfüllen. Dazu gehörten unter anderem die Registrierung als Stromlieferant und die Bereitstellung von Reststrom aus anderen Quellen, wenn die PV-Anlage nicht genug Strom produziert.

Das entfällt, insofern die Stromlieferung innerhalb eines einzelnen Gebäudes (inklusive Nebenanlage) stattfindet.  Während der Mieterstromzuschlag für den PV-Anlagenbetreiber entfällt, kann überschüssiger Strom weiterhin ins Netz eingespeist und nach EEG vergütet werden.

Mit den neuen Beschlüssen liefert der PV-Anlagenbetreiber lediglich den Solarstrom und vereinbart die Konditionen im sogenannten „Gebäudestromliefervertrag” mit dem Nutzer.

Eine Pflicht zur Abnahme des Solarstroms besteht dabei für Bewohner oder Letztverbraucher im Gebäude nicht. Die Reststromlieferung durch einen regulären Stromlieferanten wählt jeder Verbraucher dann individuell. 

Das bedeutet, der Verbraucher kann einen Teil seines Stroms über die Solaranlage des Gebäudes beziehen, der zusätzlich benötigte Strom wird über einen gewöhnlichen Stromliefervertrag abgedeckt. Dieser kann frei gewählt werden.      

Wie die Umsetzung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung, die Verteilung des Stromes und Verträge in der Praxis gehandhabt werden soll, kann beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in den FAQ zum Solarpaket 1 detailliert nachgelesen werden. 

Mieterstrommodell

Der Unterschied zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung liegt im Wesentlichen darin, dass der Anlagenbetreiber einen vollständigen Stromliefervertrag anbieten muss.

Dieser setzt sich zusammen aus dem Solarstrom der Anlage auf dem Dach und dem Reststrom aus dem öffentlichen Netz. Der Mieterstromzuschlag bleibt dabei erhalten und mehrere Gebäude können als Kundenanlage zusammengefasst werden. 

Neu ist, dass die PV-Anlagen nun auf jeglicher Art von Gebäuden und Nebenanlagen für Mieterstrom genutzt werden können. Bisher war das ausschließlich Wohngebäuden vorbehalten (mindestens 40 % werden als Wohnfläche genutzt).

Die Fördersätze werden angehoben (um 1,5 Cent/ kWh), Förderbedingungen erleichtert und die Abrechnungsmöglichkeiten vereinfacht. Das betrifft auch Solaranlagen auf Gewerbeanlagen, Fabrikhallen oder Firmenparkplätzen. Voraussetzung ist, dass der Strom direkt zum Verbraucher gelangt, ohne im Vorfeld ein öffentliches Stromnetz zu passieren.    

Tarife vergleichen

Solarspeicher mit Netzstrom

Solarspeicher dürfen nun mit Netzstrom geladen werden, ohne dass die Ansprüche auf die EEG-Vergütung für die spätere Einspeisung verloren gehen. Dies eröffnet die Möglichkeit, dynamische Stromtarife zu nutzen, die Strom zu günstigen Zeiten, beispielsweise nachts, anbieten.

Ein solcher preiswerter Strom kann dann in einem Stromspeicher gehalten und während Phasen mit höherem Verbrauch genutzt werden.

Für Gewerbetreibende

Anlagenbetreiber mit hohem Eigenverbrauch profitieren von der neuen Regelung. Wer eine Anlage von mehr als 100 kW betreibt, kann nun seine Überschussmengen ohne Direktvermarktungskosten an die Netzbetreiber weitergeben.

Zwar entfällt auch die Einspeisevergütung, dennoch sollte dies einen Anstoß geben, zusätzliche PV-Anlagen zu installieren.     

Betreiber gewerblicher PV-Anlagen bis 750 kW sollen zukünftig eine höhere Einspeisevergütung bekommen. 

Freiflächenanlagen ausbauen

Hier geht es darum, dass vor allem die Agri-PV, also die kombinierte Nutzung von Landwirtschaftsflächen mit Solarmodulen, gefördert werden soll. Ziel ist es, sowohl die landwirtschaftlichen Interessen zu wahren und gleichermaßen die Flächen für umweltfreundliche Zwecke zu nutzen.

Was sind die Anreize? Höhere Einspeisevergütung, Anhebung des Höchstwertes und bevorzugte Bezuschlagung.  

Austausch veralteter Module

Wer veraltete Module durch leistungsfähigere austauschen möchte (Repowering), hat bisher den EEG-Vergütungsanspruch verloren. Dies passiert nun nicht mehr und auch der EEG-Förderanspruch bleibt erhalten, solange die bisherige Maximalleistung nicht überstiegen wird.

Fazit

Die Photovoltaikstrategie soll Deutschland helfen, klimaneutral zu werden. Bisher gab es jedoch einige Hürden für den verantwortungsbewussten Nutzer. Doch mit dem Beschluss des Solarpaket 1 wird die Benutzerfreundlichkeit deutlich verbessert. 

Vor allem die Änderungen rund um die Balkonkraftwerke sind eine Erleichterung. Denken Sie darüber nach, ob sich ein Balkonkraftwerk für Sie lohnt? Lesen Sie Näheres zu Balkonkraftwerken und den Ergebnissen der Stiftung Warentest.

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