Blog
>
Balkonkraftwerk
>
So melden Sie Ihr Balkonkraftwerk richtig an

So melden Sie Ihr Balkonkraftwerk richtig an

Thor Marquardt
Zuletzt aktualisiert:
26.3.2024

Mini-Solaranlagen gibt es schon seit Längerem. Doch erst erst seit Kurzem boomt das Geschäft. Immer mehr Privatpersonen in Deutschland wollen eine Steckersolaranlage anmelden. Dabei ist es jedoch nicht immer ganz eindeutig, wie die Anmeldung funktioniert.

Wann muss ein Balkonkraftwerk überhaupt angemeldet werden? Welche Änderungen treten durch das Solarpaket 1 in Kraft. Und was passiert, wenn man aktuell nicht anmeldet? Hier erfahren Sie alles Wichtige zu Ihren Fragen rundum die Anmeldung von Balkonkraftanlagen.

Tipp: Unten finden Sie auch einen Vordruck zur Anmeldung.

Inhaltsverzeichnis

Wer eine günstige Lösung sucht, schnell und einfach Solarstrom zu produzieren, liegt mit Balkonkraftwerken genau richtig. Diese waren früher auch häufig unter dem Namen „Guerilla PV-Anlage“ bekannt.

Der Vorteil einer Mini-Solaranlage ist offensichtlich: Durch eine Ausgangsleistung von maximal 600 Watt (bald auch 800 Watt) kann sie prinzipiell von jedem aufgestellt werden.

Bei Mietwohnungen empfiehlt es sich dennoch, eine Genehmigung des Vermieters vorab einzuholen. So vermeiden sie mögliche Streitereien im Nachgang. Im Anschluss gibt es nur noch ein paar rechtliche Dinge zu beachten. Hierzu gehört die Anmeldung beim Netzbetreiber sowie bei der Bundesnetzagentur.

Balkonkraftwerk anmelden in 3 Schritten

Eine Mini-PV-Anlage mit Anmeldungsdokumenten

Bevor wir auf die einzelnen Schritte eingehen, möchten wir auf die bevorstehenden Änderungen dieses Jahres hinweisen. Die Bundesregierung hat das Solarpaket 1 beschlossen und dieses soll voraussichtlich im 2. Quartal 2024 in Kraft treten. Am 22. März ist dies Tagesordnungspunkt im Bundestag.

Mit Beschluss ist dann nur noch die Anmeldung im Marktstammdatenregister notwendig.

Es sind derzeit noch beide Anmeldungen notwendig: Beim lokalen Stromnetzbetreiber als auch bei der Bundesnetzagentur. Geben Sie die gleichen technischen Daten ein, etwa die Leistung oder das Inbetriebnahmedatum, da die Daten im Hintergrund miteinander abgeglichen werden.

Hier sehen Sie die notwendigen Schritte zur Anmeldung auf einen Blick:

  • Bei Mietwohnungen: Ggf. Erlaubnis vom Vermieter einholen
  • Anmeldung beim Netzbetreiber
  • Eintragung Ihrer PV-Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR)

Wie Sie die jeweiligen Schritte im Detail erledigen und worauf Sie speziell achten müssen, erfahren Sie nun Schritt für Schritt.

1. Erlaubnis des Vermieters einholen

Wenn Sie in einer Mietwohnung wohnen und eine Balkonkraftanlage installieren möchten, ist eine Zustimmung Ihres Vermieters in der Regel erforderlich. Wenn Sie nicht mieten, können Sie diesen Schritt natürlich überspringen.

Werfen Sie als erstes einen Blick in den Mietvertrag. Suchen Sie hier nach Klauseln, die die Installation von PV-Modulen am Balkon oder an der Fassade regeln. In den meisten Fällen sind Vermieter nicht grundsätzlich gegen die Installation einer Balkonkraftanlage, solange sie fachmännisch installiert wird.

Solle es im Mietvertrag eine Klausel gegen die Installation geben, sprechen Sie Ihren Vermieter mal an und fragen Sie nett, ob er/sie bereit wäre, die Meinung zu ändern. Falls Sie hier auf taube Ohren stoßen, verweisen Sie auf das Gerichtsurteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 30. März 2021 (AG Stuttgart, AZ 37 C 2283/20).

Das Gericht entschied, dass Vermieter die Installation einer Mini-PV-Anlage nicht grundsätzlich verbieten dürfen, da diese zum Staatsziel Umweltschutz beiträgt.

Achtung: Voraussetzung ist jedoch, dass die Balkonkraftanlage baurechtlich zulässig ist, optisch nicht stört, leicht abmontierbar ist und fachmännisch ohne Verschlechterung der Immobilie installiert wird.

Sollte es im Mietvertrag keine klare Regelung dazu geben, empfiehlt es sich dennoch, mit dem Vermieter zu sprechen. So vermeiden Sie zukünftige Streitigkeiten.

Sollten die Module an der Hauswand, dem Dach oder der Balkonbrüstung befestigt werden, müssen Sie zwingend eine Genehmigung einholen.

2. Anmeldung beim Netzbetreiber

Wichtig: Alle Balkonkraftwerke müssen unabhängig von ihrer Leistung beim örtlichen Netzbetreiber gemeldet werden.

Dadurch entstehen für Sie keine Kosten. Allerdings ist das Ganze mit einem zeitlichen Aufwand verbunden. Wer kein Fan der Bürokratie ist, kann die Unterstützung des Händlers, der Verbraucherzentrale oder eines Elektroinstallateurs in Anspruch nehmen.

Durch unsere nachfolgenden Checklisten und das Musterformular ist die Anmeldung für Sie aber ein Kinderspiel.

Wie finde ich meinen Netzbetreiber heraus?

Ein Stromnetzbetreiber ist immer der Eigentümer der Stromleitungen in Ihrer Region. In dessen Verantwortlichkeitsbereich fällt die Verteilung des Stroms zum Endverbraucher – also auch zu Ihnen nach Hause. Jedes Gebäude hat einen zugewiesenen Verteilnetzbetreiber. Dieser kann nicht so wie ein Stromversorger gewechselt werden.

Ihren persönlichen Stromnetzbetreiber finden Sie auf Ihrer Stromabrechnung. Je nachdem steht dort ein 13-stelliger Code oder sogar der Name des Betreibers. Sollte es doch nur ein Code sein, können Sie den Namen ganz einfach in der offiziellen Liste der Netzbetreiber herausfinden.

Gerade erst hergezogen? Kein Problem. Anhand Ihrer Postleitzahl können Sie bei der Störauskunft Ihren Stromnetzbetreiber online ermitteln.

Vordruck zur Anmeldung

2019 trat die Netzanschlussnorm (Anwendungsregel VDE-AR-N 4105) in Kraft. Diese sieht vor, dass Privatpersonen ihre Stecker-Solaranlagen bis 600 Watt selbst anmelden können. Damit die Anmeldung Ihnen als Privatverbraucher dennoch so leicht wie möglich fällt, haben wir Ihnen hier einen kostenlosen Vordruck erstellt:

Vorlage herunterladen

Füllen Sie das Muster aus und schicken Sie es anschließend an Ihren Netzbetreiber.

Achtung: Ein paar Netzbetreiber verlangen manchmal explizit die Installation durch einen Fachbetrieb. Informieren Sie sich daher im Vorfeld auf der Website Ihres Verteilernetzbetreibers.

Was umfasst die Anmeldung beim Netzbetreiber?

Wenn Sie Ihre Mini-Solaranlagen-Anmeldung beim Stromnetzbetreiber einreichen, akzeptieren Sie automatisch die Vorschriften hinsichtlich der sachgemäßen Installation. Darüber hinaus bestätigen Sie, auf den Anspruch einer Einspeisevergütung zu verzichten. Sollten Sie den produzierten Strom Ihres Balkonkraftwerks also nicht vollständig aufbrauchen, fließt der Überschuss kostenlos ins Stromnetz.

Doch wie genau die zu akzeptierenden Vorschriften am Ende aussehen, hängt von Ihrem Netzbetreiber ab. Unterm Strich sind aber alle Stromnetzbetreiber an dieselben Anforderungen gebunden.

Nachfolgend sehen Sie die erforderlichen Dokumente für die Anmeldung:

Anmeldung beim Netzbetreiber = neuer Zähler?

Ob Ihr Stromzähler in Ihrem konkreten Fall ausgetauscht werden muss, kann nicht pauschal beantwortet werden. Der Wechsel ist nämlich von Ihrem Zählermodell abhängig. Alte Stromzähler mit einer Drehscheibe (Ferraris-Zähler) müssen jedoch definitiv ersetzt werden.

Weil nun der Strom in beide Richtungen fließen kann, müssen Zu- und Abgänge durch einen modernen Zähler mit elektronischer Erfassung gemessen werden. Ihr Stromzähler muss also mit einer Rücklaufsperre ausgestattet sein.

Sollten Sie Ihren Zähler wechseln müssen, haben Sie Glük: Die meisten Netzbetreiber stellen Ihnen für den Zählerwechsel keine Kosten in Rechnung.

Welchen Stromzähler Sie für Ihr neues Balkonkraftwerk brauchen, lesen Sie hier im Detail: Stromzähler für Balkonkraftwerke

Zwei Stromzähler, die ausgetauscht werden

3. Anmeldung bei der Bundesnetzagentur

Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist geschafft. Nun kommt der letzte Schritt. Dafür müssen Sie noch eine zweite Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur vornehmen. Die Frist dafür beträgt 1 Monat nach Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks.

Die Eintragung erfolgt online. Rufen Sie dafür einfach den obigen Link auf. Entscheiden Sie nun, ob Sie die Anmeldung durch Dritte durchführen lassen möchten oder Sie es selbst erledigen.

Bedenken Sie dabei: Die Anmeldung ist für Privatpersonen recht einfach und Fachbetriebe verlangen für die Anmeldung eine Vergütung.

Ihre Anlage soll zu einem späteren Zeitpunkt erweitert werden? Keine Sorge. Das ist völlig unproblematisch. Melden Sie sich einfach wieder mit Ihren Zugangsdaten im Marktstammdatenregister an und ändern Sie Ihre Daten entsprechend.

Wichtig: Erweiterungen bestehender (Mini-)PV-Anlagen müssen nicht nur bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden, sondern auch beim Netzbetreiber.

Checkliste: diese Daten brauchen Sie für die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur

Um Ihr Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister anzumelden, benötigen Sie zunächst ein Benutzerkonto. Danach tragen Sie die folgenden Informationen ein:

  1. Name des Mini-Solaranlagen-Betreibers
  2. Haupteinnahmequelle (Wirtschaftszweig) des Mini-Solaranlagen-Betreibers
  3. Datum der Inbetriebnahme
  4. Adresse/ Standort des Balkonkraftwerks
  5. Name des zuständigen Netzbetreibers
  6. Spannungsebene (bei Balkonkraftwerken immer „Niederspannung“)
  7. Anzahl und Leistung der Solarmodule
  8. Leistung des Wechselrichters
  9. Angaben über Leistungsbegrenzungen beim Wechselrichter

Hinweis: Alle technischen Informationen (Punkt 7 bis 8) finden Sie im Datenblatt Ihrer Anlage.

Welche Folgen hat eine Nichtanmeldung?

Eine Mini-PV-Anlage mit Anmeldungsdokumenten

Warum muss man ein Balkonkraftwerk eigentlich anmelden? Schließlich entstehen Ihnen durch die Anmeldung keine Vorteile. Der Grund ist folgender: Da eine Steckersolaranlage theoretisch Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen kann, muss sie den verantwortlichen Stellen bekannt sein.

Welche Strafen gibt es bei der Nichtanmeldung?

Im schlimmsten Fall fallen Sie unter den § 21 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV). Dieser bezeichnet eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld in dreistelliger Höhe.

In manchen Fällen kann es sogar zu einer Trennung des Anschlusses vom Stromnetz führen. Bisher ist jedoch noch kein Fall einer Strafe bekannt.

Wichtig zu wissen: Netzbetreiber und Bundesnetzbetreiber stehen miteinander im engen Austausch. Sobald Sie also die eine Anmeldung vornehmen, erfährt der andere auch davon.

Weitere Infos zu möglichen Strafen bei einer Nichtanmeldung lesen Sie hier.

Unser Tipp:

Machen Sie beide Anmeldungen noch am selben Tag gemeinsam. So ist sichergestellt, dass nichts vergessen wird. Auch können Sie auf diese Weise mögliche Rückfragen direkt und fristgerecht klären.

Fazit

Die Anmeldung kann sowohl beim Netzbetreiber als auch bei der Bundesnetzagentur in nur wenigen Schritten erledigt werden. Alles, was Sie dafür benötigen, ist das technische Datenblatt Ihrer Anlage sowie den Namen Ihres Stromnetzbetreibers.

Nutzen Sie unseren Vordruck und die Checklisten, um Ihnen die Anmeldung zu erleichtern.

Sofern der Wechselrichter Ihrer Anlage weniger als 600 Watt Leistung hat, können Sie Ihr Balkonkraftwerk ganz einfach selbst anmelden. Bei leistungsstärkeren Modellen müssen die Installation und die Anmeldung hingegen durch einen Fachbetrieb vorgenommen werden.


Sie haben Anmerkungen zu diesem Artikel?
Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung! Schreiben Sie einfach eine E-Mail an:
kontakt (at) energie-solar-erfahrungen.de

Photovoltaik Angebote vergleichen

Zurück nach oben scrollen Pfeil