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So wechseln Sie Ihren Messstellenbetreiber

So wechseln Sie Ihren Messstellenbetreiber

Thor Marquardt
Zuletzt aktualisiert:
12.3.2024

Wussten Sie, dass Sie seit Ende 2008 die Möglichkeit haben Ihren Messstellenbetreiber zu wechseln? 

Dies war früher nicht möglich, denn für eine lange Zeit war ausschließlich der Netzbetreiber für den Messbetrieb verantwortlich.

In diesem Artikel erfahren Sie, wann sich ein Wechsel lohnt und welche Schritte Sie dafür befolgen müssen. Zudem können Sie nachlesen, welche Kosten ein Anbieterwechsel mit sich bringt und wie dieser abläuft.

Inhaltsverzeichnis

Die wichtigsten Fakten im Überblick

  • Wenn Ihr Haushalt mit einem digitalen Zähler ausgestattet ist oder demnächst einen erhalten soll, können Sie Ihren Messstellenbetreiber wechseln.
  • Während Ihr Hauseigentümer ohne Probleme einen anderen Anbieter mit dem Messbetrieb beauftragen kann, müssen Sie seit 2021 für den Wechsel als Mieter die Zustimmung Ihres Vermieters einholen.
  • Anders als bei grundzuständigen Messstellenbetreibern gibt es bei wettbewerblichen Anbietern keine gesetzlichen Preisobergrenzen. Alternative Dienstleister dürfen ihren Kunden also natürlich andere Preise anbieten.
  • Es ist grundsätzlich möglich, den Messstellenbetreiber zu wechseln – vor allem für Haushalte, die einen intelligenten Stromzähler besitzen und einen hohen Verbrauch haben.

Was ist ein Messstellenbetreiber?

Messstellenbetreiber Icon

Den Messstellenbetreibern gehören die Stromzähler in jedem Haushalt, auch „Messstellen“ genannt. Messstellenbetreiber sind für den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Zähler verantwortlich.

Außerdem müssen Sie die Daten korrekt ablesen und an den Stromanbieter (und ggf. auch an den Netzbetreiber) weitergeben. Anleitung: Stromzähler ablesen und mitteilen

Bis 2008 war dies Aufgabe der örtlichen Netzbetreiber. Auch heute arbeiten die Netzbetreiber weiterhin als grundzuständige Messstellenbetreiber, auch wenn es heute möglich ist, den Messstellenbetreiber zu wechseln.

Der Netzbetreiber ist für den Einbau, den Betrieb und die Wartung verantwortlich, wenn noch nie ein Wechsel stattgefunden hat. Nach § 41 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) hat der Netzbetreiber hat aber die Option, die Grundzuständigkeit auf ein anderes Unternehmen zu übertragen.

Wann können Sie den Messdienstleister wechseln?

Ob ein Verbraucher den Messstellenbetreiber wechseln kann, hängt davon ab, ob der Haushalt einen analogen oder einen digitalen Stromzähler nutzt. Handelt es sich um einen alten Ferraris-Zähler, liegt die Verantwortlichkeit weiterhin beim grundzuständigen Messstellendienstleister.

Für gewöhnlich schließt der Stromanbieter mit dem Netzbetreiber einen Vertrag ab, der den Messstellenbetrieb regelt. Infolgedessen weist der Energielieferant auf der Jahresrechnung ein sogenanntes Messentgelt aus, welches die Kosten abbildet. Ein Betreiberwechsel ist für Haushalte mit analogem Zähler nicht möglich.

Anders gestaltet sich die Lage, wenn bereits ein digitaler Zähler Verwendung findet. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, sich einen anderen Messdienstleister zu suchen.

Folglich ist der Wechsel des Anbieters ausschließlich für Haushalte relevant, die bereits über einen digitalen Stromzähler verfügen oder zukünftig auf einen solchen umsteigen müssen oder wollen.

Während Eigentümer problemlos den Messstellenbetreiber wechseln können, gelten für Mieter Einschränkungen. Seit 2021 darf nämlich der Vermieter den Dienstleister aussuchen. Will ein Mieter in Eigenregie ein Unternehmen beauftragen, muss er die Zustimmung des Hauseigentümers einholen.

Besonderer Hinweis:

Einen Pflichteinbau von digitalen Zählern schreibt das Gesetz vor, wenn ein Haushalt jährlich mehr als 6.000 Kilowattstunden Strom verbraucht oder Strom mit einer Anlage erzeugt, deren Leistung sieben Kilowatt übersteigt.

Liegt der Verbrauch unter 6.000 Kilowattstunden, steht es dem Messstellenbetreiber frei, auf digitale Zähler umzurüsten. Den Einbau der neuen Stromzähler müssen Verbraucher in jedem Fall dulden.

Unterschied analoge und digitale Stromzähler

Ein analoger Ferraris-Zähler neben einem digitalen Stromzähler

Ein analoger Zähler zeigt lediglich die Gesamtmenge des Stroms an, die der entsprechende Haushalt seit dem Einbau des Geräts verbraucht hat.

Um die in einer bestimmten Periode genutzte Strommenge zu ermitteln, ist es notwendig, den Zählerstand an zwei unterschiedlichen Zeitpunkten zu erfassen und die Differenz aus den beiden Werten zu bilden.

Digitale Zähler können dagegen die aktuell genutzte Strommenge unmittelbar anzeigen. Außerdem erfassen sie separate Stromverbrauchswerte, welche die Geräte auf Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresbasis speichern.

Digitale Stromzähler ohne Kommunikationseinheit werden als moderne Messeinrichtung bezeichnet. Ist eine Kommunikationseinheit vorhanden, handelt es sich um ein intelligentes Messsystem. Ein solches zeichnet sich durch eine automatisch Datenermittlung an den Messstellenbetreiber aus.

Wer sollte den Messstellenbetreiber wechseln?

Icon eines Stromzählers und Pfeile

In welchen Fällen sich ein Wechsel lohnt, hängt vor allem von der Art des verbauten Zählers ab. Es gibt bestimmte Preisobergrenzen, an die sich Messstellenbetreiber halten müssen. Wettbewerbliche Messdienstleister hingegen können die Preise in Eigenregie festsetzen.

Für moderne Messeinrichtungen dürfen die Messstellenbetreiber bis zu 20 Euro im Jahr in Rechnung stellen – und das unabhängig vom Verbrauch des Haushalts.

Einen hohen Gewinn erwirtschaften können die alternativen Messdienstleister auf diese Weise daher nicht. Somit ist es für Kunden schwer, die preiswerten Angebote zu identifizieren, die die gesetzlich festgelegten Preise unterschreiten.

Die Preisobergrenze ist bei intelligenten Messsystemen vom Gesetzgeber an den Verbrauch gekoppelt worden.

Grundsätzlich gilt: Mit einem höheren Verbrauch, steigt Ihre Chance, ein preiswertes Angebot zu finden. Jedoch gibt es oft nur kleine Preisunterschiede zwischen den grundzuständigen und den wettbewerblichen Messstellenbetreibern.

Einbau eines intelligenten Messsystems ist Pflicht:

Preisobergrenzen (pro Jahr) Verbraucher (Jährlicher Verbrauch in kWh) Erzeuger (installierte Leistung in kW)
100 Euro 6.000 - 10.000 > 7-15
100 Euro Steuerbare Verbrauchs-Einrichtung (etwa Wärmepumpe) -
130 Euro 10.001 - 20.000 > 15 - 30
170 Euro 20.001 - 50.000 -
200 Euro 50.001 - 10.000 > 30 - 100
Angemessen > 100.000 > 100

Einbau eines intelligenten Messsystems ist optional:

Preisobergrenzen (pro Jahr) Verbraucher (Jährlicher Verbrauch in kWh) Erzeuger (installierte Leistung in kW)
23 Euro < 2000 -
30 Euro 2.001 - 3.000 -
40 Euro 3.001 - 4.000 -
60 Euro 4.001 - 6.000 < 7

Kosten beim Wechsel des Messstellenbetreibers

Der Wechsel des Messstellenbetreibers ist grundsätzlich kostenlos. Und für den Wechsel dürfen die Betreiber auch keine Gebühren verlangen.

Jedoch kann es sein, dass der Einbau und die Inbetriebnahme des neuen Zählers mit Kosten einhergehen. Und für diese müssen entweder Sie als Mieter oder Ihr Vermieter aufkommen. Wenn der Umbau des Zählerkastens notwendig ist, steht der Vermieter in der Pflicht, die Kosten zu übernehmen.

Wie können Sie im Falle eines Wechsels vorgehen?

Haben Sie einen günstigeren Anbieter gefunden? Dann ist es erforderlich, Ihren bestehenden Vertrag fristgerecht zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt bei den grundzuständigen Messstellenbetreibern normalerweise vier Wochen.

Bei den wettbewerblichen Dienstleistern beträgt die Vertragslaufzeit nicht länger als zwei Jahre und die Kündigungsfrist nicht länger als drei Monate. Das Kündigungsschreiben sollte dabei die folgenden Angaben beinhalten:

  • Name und Anschrift des Verbrauchers
  • Der gewünschte Wechselzeitpunkt
  • Die Zählernummer
  • Der Name sowie die Anschrift des neuen Messdienstleisters

In vielen Fällen bemüht sich Ihr neuer Anbieter zügig darum, den alten Vertrag aufzuheben.

Nachdem der neue Dienstleister die Wechselformalitäten abgeschlossen hat, erhalten Sie schnell eine Rückmeldung darüber, wann die neuen Zähler installiert und in Betrieb genommen werden können.

Das exakte Datum ist der Zeitpunkt, ab dem Ihr neuer Messstellenvertrag beginnt.

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