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Primastrom – die Warnung der Verbraucherzentralen

Primastrom – die Warnung der Verbraucherzentralen

Thor Marquardt
Zuletzt aktualisiert:
16.8.2023

Der Energieanbieter Primastrom steht schon seit langem in der Kritik. Die Beschwerden von Verbrauchern über Primastrom häufen sich. Ignorierte Informationspflichten, heimliche Preiserhöhungen oder missachtetes Sonderkündigungsrecht – dies sind nur einige Punkte, mit denen Primastrom-Kunden zu kämpfen haben.

Doch die Verbraucherzentralen lassen Sie nicht allein. Wie Sie rechtswidrige Praktiken von Primastrom erkennen, wie Sie sich wehren können und wie die Verbraucherzentralen Sie dabei unterstützen, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste zu den Vorwürfen gegen Primastrom in Kürze

  • Die Menge an Beschwerden, welche seit Jahren bei den Verbraucherzentralen eingehen, nimmt nicht ab.
  • Nicht eingehaltene Preisgarantien, Ignorieren des Sonderkündigungsrechts und untergeschobene Verträge zählen zu den am häufigsten genannten Gründen.
  • Die Bundesnetzagentur hat mittlerweile ein Aufsichtsverfahren gegen Primastrom eingeleitet.
  • Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbn) plant eine Musterfeststellungsklage gegen Primastrom.

Wer ist Primastrom?

Das Primastrom Logo

Primastrom gehört zusammen mit Voxenergie (ein ebenfalls von Verbraucherzentralen und der Bundesnetzagentur angezählter Energieversorger) zur Muttergesellschaft Primaholding. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Berlin und gilt als umstrittener Komplettanbieter für Gas, Strom, Mobilfunk und DSL.

Obwohl Primastrom mit fairen Preisen sowie einem zuvorkommendem Kundenservice wirbt, berichten zahlreiche Kunden das Gegenteil und in einigen Fällen sogar von rechtswidrigen Geschäftspraktiken. So seien unerlaubte Werbeanrufe oder Haustürbesuche, bei denen Primastrom-Kunden unbewusst oder unklar kommuniziert Verträge untergeschoben werden, keine Seltenheit.

Wie seriös ist Primastrom?

Primastrom ist alles andere als ein seriöser Energieanbieter. Regelmäßig kommt es zu unangemeldeten Preiserhöhungen, misachteten Kündigungsrechten und Vertragsabschlüssen, die eigentlich nicht zustande gekommen sind. Dazu unten mehr.

Hier finden Sie einen ausführlichen Testbericht über Primastrom inkl. Kunden-Bewertungen: Primastrom Bewertungen und Test

Das Vorgehen von Primastrom

Wenn man die veröffentlichten Berichte der Verbraucherzentralen im Internet durchforstet, stößt man auf viele Strategien, mit denen Primastrom illegal versucht, schnell an Geld zu kommen. Hierzu zählen allen voran:

1. Preiserhöhung ohne Vorankündigung und Nicht-Einhaltung des Sonderkündigungsrechts

Wenn ein Energieversorger seine Preise erhöht, dann ist das prinzipiell erstmal erlaubt. Wichtig ist jedoch, dass sich dabei an die vertraglich festgelegten Preisgarantien gehalten wird. Außerdem muss eine gewisse Frist beachtet werden, in der Kunden die Möglichkeit haben, den Strom- oder Gasvertrag durch Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts aufzulösen. Auch ist eine gewisse Zeitspanne nötig, damit sich der Verbraucher nach einem neuen Vertrag umsehen kann.

Die gesetzliche Frist bei Preiserhöhungen von Energielieferverträgen: mindestens 6 Wochen im Voraus.

Sonderkündigungsrecht zusammengefasst

„Durch das Sonderkündigungsrecht / außerordentliches Kündigungsrecht können Sie laufende Verträge vorzeitig kündigen.” (Bundesnetzagentur)

Wo es steht: entweder in den AGBs des Vertrags oder im Gesetz

Beispiele für ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht: Preiserhöhung, einseitige Änderungen der Vertragsbedingungen, Umzug

Wichtig: Eine ordentliche Kündigung ist auch ohne Bestätigung des Energielieferanten wirksam.

Mehr Informationen zu Ihrem Kündigungsrecht finden Sie hier. Und hier gibt es eine kostenlose Kündigungsvorlage.

Wie sieht die aktuelle Situation bei Primastrom aus?

Der Verbraucherzentrale Hamburg liegt beispielsweise ein Schreiben von Primastrom vor, in dem am 28. Dezember 2021 über eine Preiserhöhung informiert wurde. Die Preise sollten jedoch bereits zum 01. Januar 2022 anziehen.

Andere Kunden berichten von Schock-Momenten bei der Jahresabrechnung. Erst nach mühseligem Durchforsten vergangener Mitteilungen von Primastrom hat man Hinweise auf eine Preiserhöhung auf einem scheinbar nebensächlichen Zettel gefunden. Manchmal auch auf nachfolgenden Seiten von themenfremden Informationsschreiben in einer Tabelle. Die Tabelle müsste der Kunde aber erst mit vergangenen Schreiben vergleichen.

Klare Kommunikation und Fristeinhaltung sieht anders aus.

Beschwerden dieser Art häufen sich schon seit Jahren. Kündigungen und Widerrufs-Erklärungen der betroffenen Kunden werden oftmals zunächst ignoriert. Anrufe kommen nicht durch, stattdessen verbringen Verbrauchen Stunden in der Telefonschleife ohne Erfolg. In einigen Fällen drohte Primastrom auch schon mit einer Klage gegen die Kunden, wenn diese sich weigerten, die höheren Preise zu zahlen.

Auch Sie sind Opfer einer rechtwidrigen Preiserhöhung von Primastrom geworden?

Dann können Sie Ihren Fall den Verbraucherzentralen melden, damit diese rechtliche Schritte gegen Voxenergie und Primastrom einleiten können.

2. Unerlaubte Werbeanrufe

Eine weitere beliebte Masche von Primastrom sind Telefonanrufe zu Werbezwecken, denen Primastrom-Kunden nie zugestimmt haben. Das sagt die Verbraucherzentrale Niedersachen dazu:

  • „Unerwünschte Werbeanrufe und untergeschobene Verträge sind unzulässig. “
  • „Energieverträge mit Preisbindung müssen schriftlich geschlossen werden.”

So schützen Sie sich als Primastrom-Kunde bei einem unerlaubten Werbeanruf

  • Legen Sie sofort auf!
  • Vermeiden Sie die Verwendung des Wortes „Ja“.
  • Bei Unsicherheit – besprechen Sie den Anruf mit einem Vertrauten.
  • Teilen Sie NIEMALS Ihre Zählernummer mit.
  • Bei Erhalt einer Vertragsbestätigung:
  • - Widerrufen Sie unverzüglich per Einschreiben (spätestens innerhalb von 14 Tagen)
    - Bewahren Sie Ruhe, wenn Ihr Widerruf ignoriert wird
    - Bewahren Sie Ruhe, wenn Primastrom weitere Forderungen stellt
  • Kommen Sie gestellten Forderungen von Primastrom auf keinen Fall nach
  • Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt

Gerade am Telefon lassen wir uns schnell etwas unterschieben. Im Alltag haben wir mit unzähligen Aufgaben zu kämpfen, machen mehrere Dinge gleichzeitig und sind mit dem Kopf ständig woanders. Wenn also das Telefon klingelt, kann es durchaus sein, dass wir gerade die Kaffeetasse nachfüllen, während wir uns die Schuhe anziehen und den Einkaufsplan am Kühlschrank lesen. Einen Anruf kann man da auch noch irgendwie schnell annehmen.

Das weiß auch Primastrom. Was häufig wie ein ganz unschuldiger Anruf vom Energieversorger aussieht, kann Primastrom-Kunden im Nachhinein teuer zu stehen kommen. So berichten Verbraucher von plötzlichen Vertragsverlängerungen der Mobilfunkverträge, unerwarteten Abschlagszahlungen beim Strom von 500 € monatlich oder sonstigen neu-abgeschlossenen Verträgen – um nur einige Vorwürfe zu nennen.

Sie finden dieses Verhalten von Primastrom betrügerisch und strafrechtlich relevant? Hierüber können die Verbraucherzentralen nach eigenen Angaben leider kein Urteil fällen. Sie verweisen auf eine Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft, welche Betroffene nur selbst erstatten können.

3. Falsche Vodafone-Mitarbeiter an der Haustür

Immer wieder kommt es vor, dass Primastrom-Verträge unbewusst an der eigenen Haustür abgeschlossen werden. Die Primastrom-Vertreter geben sich dabei als angebliche Mitarbeiter von der Vodafone GmbH, Telekom Deutschland GmbH oder auch der Verbraucherzentralen aus.

Betroffene Kunden, die bei Erhalt der Vertragsunterlagen unverzüglich Beschwerde einlegen, werden dann von Primastrom mit dem „Beiblatt“ konfrontiert. Auf Basis dieses Beiblatts hätten Sie einen Vertrag ordnungsgemäß unterzeichnet.

Das Beiblatt trägt häufig einen unscheinbaren Titel wie „Wir wollen Ihr Vertrauen stärken!“. Die inkognito Primastrom-Mitarbeiter legten jedoch nach Kunden-Berichten das Beiblatt ursprünglich nur vor, um zu bestätigen, dass alles mit rechten Dingen zugegangen sei.

Wichtig zu wissen: Unterschreiben Sie niemals irgendetwas bei Fremden an der Haustür!

2019 hat Primastrom bereits eine ähnliche Masche durchgezogen – damals allerdings noch per Telefon. Die Verbraucherzentralen haben Primastrom deswegen im gleichen Zeitraum abgemahnt. Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass auch dieses Mal rechtliche Schritte eingeleitet werden. Kunden sollen sich bei solchen Vorfällen direkt an die Verbraucherzentrale, Bundesnetzagentur, am besten aber auch direkt an die Polizei wenden.

Nachfolgend finden Sie eine weitere Kundenerfahrung zum Haustürbesuch:

Eine ältere Kundin berichtet von einem überraschenden Besuch eines netten Vertreters an ihrer Haustür. Dieser berichtete eifrig wie viel Geld Sie durch einen Wechsel ihres Stromanbieters sparen könnte. Obwohl die Dame mit ihrem alten Vertrag zufrieden war, ließ Sie sich von den Überredungskünsten des Manns überzeugen und unterschrieb gleich mehrere Unterlagen.

Kurz darauf sollten mehrere Hundert Euro im Monat von Ihrem Konto für Strom in ihrer kleinen Wohnung abgebucht werden. Die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Thüringen fand heraus, dass die Dame durch vier Stromverträge gleichzeitig beliefert wurde.

Was tun gegen Primastrom?

Das Verhalten von Primastrom seinen Kunden gegenüber sei laut Bundesnetzagentur und Verbraucherzentralen nicht mehr hinzunehmen. So hat die Bundesnetzagentur bereits im Mai 2022 ein Aufsichtsverfahren gegen Primastrom eingeleitet. Die Verbraucherzentralen wollen nun gesammelt Klage erheben.

Doch das hilft betroffenen Primastrom-Kunden im Moment wenig. Wie man sich wehren kann, haben Bundesnetzagentur und die Verbraucherzentrale für Sie zusammengefasst:

  • Teilen Sie Ihr Anliegen (bspw. Kündigung, Sonderkündigungsrecht, Widerruf) zunächst per Einschreiben Primastrom mit.
  • Setzen Sie dabei eine angemessene Frist (der Vertragspartner hat bei einer rechtmäßigen Kündigung beispielsweise 1 Woche für die Bestätigung).

Primastrom ist jedoch dafür bekannt, dass der ordentliche Weg überwiegend erfolglos bleibt. Daher sehen Sie nun die nächsten Schritte, die Sie im Anschluss an Ihre schriftliche Mitteilung einleiten können.

Bei Vertragskündigungen, Anfechtungen, Sonderkündigungsrechten oder Einlegen von Widerspruch:

Im Fall von widerrechtlichen Werbeanrufen:

Das sollten Sie zu Kündigungsbestätigungen wissen:

  • Nachdem der Energielieferant Ihre Kündigung erhalten hat, muss er sie Ihnen innerhalb einer Woche in Textform bestätigen.
  • In der Bestätigung muss der Lieferant das genaue Ende des Vertrags nennen (§ 41b Abs. 1 S. 2 EnWG).
  • Eine ordentliche Kündigung ist auch ohne die Bestätigung der Kündigung vom Energielieferanten wirksam.

Das sollten Sie zu dem Widerrufsrecht bei Energielieferverträgen wissen:

  • Bei Energielieferverträgen beginnt die Widerrufsfrist mit Abschluss des Vertrages (§ 356 Abs. 2 Nr.2 BGB).
  • Verbraucher haben unter bestimmten Bedingungen ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 355 BGB).
  • Die Bedingung hierfür ist bei sogenannten Fernabsatzverträgen (ehemals „Haustürgeschäften“) erfüllt.
  • Der Vertragspartner muss Verbraucher ausdrücklich über das Widerrufsrecht informieren. Bei schriftlichen Verträgen muss die Widerrufsbelehrung im Vertragstext enthalten sein.
  • Ist das nicht der Fall, verlängert dieses Versäumnis Ihre Widerrufsmöglichkeit.
  • Der Widerruf sollte in Textform erfolgen.

Fazit

Die Zahl der unzufriedenen Primastrom-Kunden nimmt zu. Die Frustration und Wut sind dabei nachzuvollziehen. Unangekündigte oder versteckte Preiserhöhungen, unerlaubte Werbeanrufe, Haustürbesuche oder untergeschobene Verträge – Primastrom ist für seine rechtwidrigen Geschäftspraktiken seit Längerem bekannt.

Bei den Verbraucherzentralen steht der Energielieferant ebenfalls auf der Abschussliste. Es bleibt abzuwarten, was bei der geplanten Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbn) gegen Primastrom herauskommt. Fest steht, dass Primastrom sich warm anziehen kann.

Bis dahin haben betroffene Primastrom-Kunden vielzählige Möglichkeiten, sich gegen das Unternehmen und seine gesetzeswidrigen Machenschaften zu wehren. Die Verbraucherzentralen geben auf ihren Websites umfangreich Auskunft und Hilfestellung.

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