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Ihre Kündigungsfrist beim Stromvertrag

Ihre Kündigungsfrist beim Stromvertrag

Thor Marquardt
Zuletzt aktualisiert:
19.10.2024

Bei den meisten Stromverträgen liegt die Kündigungsfrist zwischen vier Wochen und drei Monaten. Wenn Sie Ihren Strom vom Grundversorger beziehen, müssen Sie sich aber nur an eine vierwöchige Kündigungsfrist halten.

Inhaltsverzeichnis

Zu Ihrer Mindest-Vertragslaufzeit

In vielen Stromtarifen wird eine Mindestvertragslaufzeit angegeben. Wenn Ihre Mindestvertragslaufzeit 12 Monate und die Kündigungsfrist drei Monate sind, müssen Sie den Vertrag dann auch spätestens drei Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen.

Die Kündigung übernimmt dann der neue Stromversorger automatisch für Sie.

Geht die Kündigung nicht rechtzeitig ein, verlängert sich der Vertrag meistens um eine weitere Mindestvertragslaufzeit. Die Verbraucherschützer empfehlen aus genau diesem Grund beim Vertragsabschluss von Stromverträgen zu einer kurzen Kündigungsfrist.

So bleiben Sie handlungsfähig und können, wenn Sie günstigere Konditionen finden, den Anbieter schneller wechseln.

12 oder 24 Monate? Welche Mindestlaufzeit ist bei Stromverträgen besser?

Sorgen Sie also beim Stromanbieterwechsel ebenfalls dafür, dass Sie einen kleinen Puffer einbauen und nicht erst kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist wechseln.

Unser Tipp bei kurzfristigen Kündigungen:

Lassen Sie die Kündigung nicht durch den neuen Stromversorger durchführen, sondern machen Sie es selbst! Verschicken Sie Ihre Kündigung dafür am besten mit Einschreiben und Rückschein. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass die Kündigung auch rechtzeitig ankommt.

Ihre Kündigungsfrist bei Sonder-Kündigungsrecht und Umzug

Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie, wenn Ihr Stromversorger die Preise erhöht. Dafür muss Ihnen Ihr Stromversorger die Preiserhöhung immer schriftlich oder per Mail ankündigen. Sie können in diesem Fall immer außerordentlich kündigen – und dabei meistens mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen nach der Mitteilung. 

Dasselbe gilt, wenn Sie umziehen sollten. Auch in diesem Fall haben Sie zumeist eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Allerdings können Sie beim Umzug nur kündigen:

  • Wenn der Anbieter an die neue Adresse keinen Strom liefern kann.
  • Wenn sich der Strompreis durch den Umzug zu Ihrem Nachteil verändert.

Wenn keine der beiden Fälle zutreffen sollte, kommt es auf die Kulanz Ihres Stromlieferanten an. Im Idealfall werfen Sie einen Blick in Ihren bestehenden Vertrag oder die Geschäftsbedingungen.

Musterkündigung für Ihren Stromvertrag

Um Sie bei Ihrer Kündigung zu unterstützen, haben wir hier für Sie eine Vorlage erstellt. Laden Sie diese kostenlos herunter, fügen Sie Ihre Daten ein und drucken Sie das Dokument einfach aus.

Kündigungsvorlage für Ihren Stromvertrag

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