Bei den meisten Stromverträgen liegt die Kündigungsfrist zwischen vier Wochen und drei Monaten. Wenn Sie Ihren Strom vom Grundversorger beziehen, müssen Sie sich aber nur an eine vierwöchige Kündigungsfrist halten.
In vielen Stromtarifen wird eine Mindestvertragslaufzeit angegeben. Wenn Ihre Mindestvertragslaufzeit 12 Monate und die Kündigungsfrist drei Monate sind, müssen Sie den Vertrag dann auch spätestens drei Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen.
Die Kündigung übernimmt dann der neue Stromversorger automatisch für Sie.
Geht die Kündigung nicht rechtzeitig ein, verlängert sich der Vertrag meistens um eine weitere Mindestvertragslaufzeit. Die Verbraucherschützer empfehlen aus genau diesem Grund beim Vertragsabschluss von Stromverträgen zu einer kurzen Kündigungsfrist.
So bleiben Sie handlungsfähig und können, wenn Sie günstigere Konditionen finden, den Anbieter schneller wechseln.
12 oder 24 Monate? Welche Mindestlaufzeit ist bei Stromverträgen besser?
Sorgen Sie also beim Stromanbieterwechsel ebenfalls dafür, dass Sie einen kleinen Puffer einbauen und nicht erst kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist wechseln.
Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie, wenn Ihr Stromversorger die Preise erhöht. Dafür muss Ihnen Ihr Stromversorger die Preiserhöhung immer schriftlich oder per Mail ankündigen. Sie können in diesem Fall immer außerordentlich kündigen – und dabei meistens mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen nach der Mitteilung.
Wenn keine der beiden Fälle zutreffen sollte, kommt es auf die Kulanz Ihres Stromlieferanten an. Im Idealfall werfen Sie einen Blick in Ihren bestehenden Vertrag oder die Geschäftsbedingungen.
Um Sie bei Ihrer Kündigung zu unterstützen, haben wir hier für Sie eine Vorlage erstellt. Laden Sie diese kostenlos herunter, fügen Sie Ihre Daten ein und drucken Sie das Dokument einfach aus.