Photovoltaik und Nachbarrecht sorgen häufig für Unsicherheit. Welche Abstände einzuhalten sind, hängt vom Gebäudetyp und den Landesvorschriften ab.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Regeln für Häuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Garagen und Gartenanlagen gelten – und wie Sie Konflikte mit Nachbarn vermeiden.
Hinweis: Während sich dieser Beitrag mit den gesetzlichen Abständen zu Nachbargrundstücken befasst, erklärt der Artikel PV-Module: Abstand zu Modulen, Reihen und Dachrand, welche technischen Mindestabstände bei der Montage innerhalb der Photovoltaikanlage selbst einzuhalten sind.

Grundsätzlich bestimmen die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer, welchen Abstand eine Photovoltaikanlage zur Grundstücksgrenze einhalten muss.
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Ergänzend können auch die jeweiligen Nachbarrechtsgesetze eine Rolle spielen, insbesondere wenn die Anlage Licht, Schatten oder Reflexionen auf das Nachbargrundstück wirft.
Entscheidend ist, ob die Anlage direkt an der Grundstücksgrenze montiert wird oder ein ausreichender Abstand besteht.
Eine Brandwand oder gemeinsame Trennwand zwischen zwei Häusern ersetzt in vielen Fällen den vorgeschriebenen Abstand.
Nachbarrechtlich relevant wird eine Photovoltaikanlage vor allem dann, wenn sie die Nutzung des Nachbargrundstücks beeinträchtigt. Typische Streitpunkte sind:
Wird der Nachbar regelmäßig und erheblich geblendet, kann er eine Beseitigung oder technische Anpassung verlangen. Auch wenn Teile der Anlage über die Grundstücksgrenze hinausragen oder Regenwasser und Schnee auf das Nachbargrundstück abgeleitet werden, können zivilrechtliche Ansprüche entstehen.
Achtung: Wird die Dachfläche überragt oder eine Freiflächenanlage errichtet, können zusätzliche Vorgaben gelten. Im Zweifel sollte vor der Installation das örtliche Bauamt einbezogen werden.
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Je nach Art des Gebäudes unterscheiden sich die baurechtlichen Anforderungen für Photovoltaikanlagen.
Die folgenden Abschnitte zeigen, worauf Sie bei der Installation achten sollten, und geben jeweils einen Tipp aus der Praxis.
Bei freistehenden Häusern bestehen in der Regel die größten Freiheiten bei der Installation einer Photovoltaikanlage. Für dachparallele Anlagen ist in den meisten Bundesländern kein spezieller Grenzabstand vorgeschrieben, da sie als Teil des Gebäudes gelten.
Wird die Dachfläche jedoch überragt, beispielsweise durch aufgeständerte Module oder eine Erweiterung über den Dachfirst hinaus, kann eine Genehmigung oder ein Mindestabstand erforderlich werden. Auch Reflexionen oder Schattenwurf auf Nachbargrundstücke können nachbarrechtlich relevant sein.
In Wohngebieten mit Bebauungsplan können zudem örtliche Gestaltungsvorschriften zur Höhe, Neigung oder Farbe der Module gelten.
Bei Doppelhäusern teilen sich beide Gebäudehälften in der Regel eine gemeinsame Brandwand. Diese ersetzt den vorgeschriebenen Abstand zur Grundstücksgrenze, solange die Photovoltaikanlage die Brandwand nicht überragt oder beeinträchtigt.
Wird das Dach unterschiedlich genutzt oder überbaut, kann ein zusätzlicher Abstand nötig sein – insbesondere wenn Module über den Dachfirst hinausragen oder aufgeständert montiert werden. Auch Brandschutzauflagen können eine Rolle spielen, etwa in Bayern oder Nordrhein-Westfalen.
Bei Reihenhäusern gelten ähnliche Regeln wie bei Doppelhaushälften. Die Gebäude sind meist durch Brandwände getrennt, sodass kein zusätzlicher Abstand zum Nachbarhaus erforderlich ist.
Wichtig ist, dass die Solarmodule die Brandwand nicht überragen und keine Teile der Anlage auf das Nachbardach ragen. Bei unterschiedlichen Dachneigungen oder gemeinsam genutzten Dachflächen sollte die Abstimmung mit den Nachbarn frühzeitig erfolgen.
Je nach Bundesland können zusätzliche Brandschutzauflagen gelten, insbesondere bei Glas-Glas-Modulen oder aufgeständerten Systemen.
Bei Garagen und Carports hängt der erforderliche Abstand zum Nachbarn von der Bauweise und Dachform ab. Steht das Gebäude direkt an der Grundstücksgrenze, darf die Photovoltaikanlage die Wand oder Dachkante nicht überragen.
Bei Flachdächern ist ein kleiner Abstand von etwa 0,5 Metern empfehlenswert, um den Regenwasserabfluss, die Wartung und den Brandschutz zu gewährleisten. Wird die Garage freistehend errichtet, gelten die gleichen Regeln wie beim Wohnhaus.
Einige Gemeinden haben eigene Vorgaben für Garagenanlagen, daher ist eine Rücksprache mit dem örtlichen Bauamt ratsam.
Wird eine Photovoltaikanlage im Garten oder auf einem Nebengebäude installiert, gelten in der Regel größere Abstandsanforderungen als bei Dachanlagen. Freiflächenanlagen müssen so ausgerichtet sein, dass keine Blendung oder erheblicher Schattenwurf auf Nachbargrundstücke entsteht.
Die meisten Bauämter empfehlen mindestens 1 bis 3 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze. Außerdem können Bebauungspläne oder Satzungen Höhenbegrenzungen und Ausrichtungsanforderungen enthalten.
Eine Baugenehmigung ist häufig erforderlich, wenn die Anlage nicht ausschließlich privaten Zwecken dient oder eine bestimmte Größe überschreitet.
Lesetipp: PV auf dem Garagendach und Carport: Lohnt es sich? Voraussetzungen, Kosten, Vorteile
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Wenn Sie die vorgeschriebenen Abstände nicht einhalten, können Nachbarn oder die Bauaufsichtsbehörde rechtliche Schritte einleiten.
In der Regel beauftragt das Gericht dann einen Sachverständigen zur Begutachtung der Anlage. Zeigt das Gutachten eine nachbarrechtliche Beeinträchtigung, kann das Gericht zugunsten der Kläger entscheiden. Das kann Umbauten an Ihrer Anlage oder sogar deren Entfernung zur Folge haben.
Fehlt zudem eine erforderliche Baugenehmigung, ist mit einer Beseitigungsverfügung und ggf. Bußgeldern zu rechnen.
Tipp: Lassen Sie die Anlage von einem qualifizierten Fachbetrieb planen und dokumentieren. So minimieren Sie das Risiko rechtlicher Auseinandersetzungen.
Informieren Sie sich besonders gründlich, vor allem falls Sie planen sollten, Ihre Solaranlage selber zu bauen. Die Eigeninstallation birgt jedoch signifikante Risken und Nachteile, weshalb wir gänzlich davon abraten.

Die gesetzlichen Vorgaben zum Abstand von Photovoltaikanlagen zum Nachbarn unterscheiden sich je nach Bundesland. Grundlage sind die jeweiligen Landesbauordnungen und Empfehlungen der Feuerwehren oder Fachverbände.
Die folgende Übersicht zeigt, welche Abstände derzeit gelten bzw. empfohlen werden und auf welche rechtlichen Regelungen sich die Angaben stützen.
| Bundesland | Typische Abstandsvorgabe | Bemerkung / Quelle (Orientierung) |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Kein fester Mindestabstand erforderlich | § 6 Landesbauordnung Ba-Wü (LBO BW) |
| Bayern | 0,5 m bei dachparalleler Anlage 1,25 m bei aufgeständerten bzw. >0,3 m Überstand | Art. 6 Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Berlin | 0 m bei Brandwand ≥ 0,3 m über Dach 0,5 m bei ≤ 0,3 m Überstand 1,25 m sonst | § 6 Bauordnung Berlin (BauO Bln) |
| Brandenburg | 0–1,25 m je nach Brandwand und Aufbauhöhe | § 6 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) |
| Bremen | 0–1,25 m je nach Brandwand und Aufbauhöhe | § 6 Bremische Landesbauordnung (BremLBO) |
| Hamburg | 0–1,25 m abhängig von Brandwand und Anlagenhöhe | § 6 Hamburgische Bauordnung (HBauO) |
| Hessen | 0–1,25 m abhängig von Brandwand und Materialien | § 6 Hessische Bauordnung (HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Ca. 1,25 m bei brennbaren Anlagen | § 6 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) |
| Niedersachsen | 0,5 m empfohlen, 1,25 m bei aufgeständerten Anlagen | § 5 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | Kein fixer Mindestabstand für Dach-PV (seit 01.01.2024) | § 6 Bauordnung NRW (BauO NRW 2024) |
| Rheinland-Pfalz | 1,25 m bei aufgeständerten Anlagen (GK 3–5) 0,5 m empfohlen sonst | § 8 Landesbauordnung RLP (LBauO RLP) |
| Saarland | 0–1,25 m je nach Brandwand und Aufbauhöhe | § 7 Landesbauordnung SL (LBO SL) |
| Sachsen | 1,25 m bei brennbaren/aufgeständerten Anlagen 0–0,5 m bei Brandwand oder ≤ 0,3 m Überstand | § 6 Sächsische Bauordnung (SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | 1,25 m bei brennbaren/aufgeständerten Anlagen | § 6 Bauordnung SA (BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | 1,25 m, wenn Anlage > 0,3 m über Dachhaut 0–0,5 m bei geringem Überstand | § 6 Landesbauordnung SH (LBO SH) |
| Thüringen | 1,25 m bei brennbaren/aufgeständerten Anlagen 0–0,5 m bei Brandwand oder ≤ 0,3 m Überstand | § 6 Thüringer Bauordnung (ThürBO) |
Hinweis: Die Angaben beruhen auf den jeweiligen Landesbauordnungen sowie ergänzenden Vollzugshinweisen. Sie dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtsverbindliche Auskunft.
Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Landesvorschriften und Entscheidungen der örtlichen Bauaufsichtsbehörden.

Neben den bauordnungsrechtlichen Vorgaben spielt der Brandschutz eine zentrale Rolle bei der Planung von Photovoltaikanlagen.
Viele Feuerwehren empfehlen, zwischen zwei Gebäuden oder Dachflächen einen Mindestabstand von rund 1,25 Metern einzuhalten, um im Brandfall eine sichere Trennung und bessere Löschzugänglichkeit zu gewährleisten.
Bei Anlagen mit brennbaren Materialien oder aufgeständerten Montagesystemen kann dieser Abstand noch größer ausfallen.
Auch innerhalb der Anlage sollten Wartungs- und Sicherheitsabstände berücksichtigt werden. Zwischen den Modulreihen empfiehlt sich ein Abstand von etwa 20 bis 30 cm, damit Regenwasser ungehindert abfließen und die Anlage gut gereinigt werden kann.
Bei Flachdachanlagen sind zudem Sicherheitskorridore von mindestens 60 cm sinnvoll, um Wartung und Inspektion zu erleichtern.

Bei Balkonkraftwerken gelten keine festen Abstandsregeln wie bei Dachanlagen, dennoch sollten Nachbarschaftsrechte und mögliche optische Beeinträchtigungen berücksichtigt werden.
Wichtig ist, dass die Anlage sicher befestigt ist und weder über die Grundstücksgrenze hinausragt noch eine Blendwirkung auf Nachbarfenster oder Terrassen verursacht.
Achtung: In Mehrfamilienhäusern muss die Montage grundsätzlich mit dem Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft abgestimmt werden.

Viele Konflikte rund um Photovoltaikanlagen entstehen durch fehlende Kommunikation. Informieren Sie Ihre Nachbarn frühzeitig über Ihr Vorhaben, besonders wenn die Anlage nahe an der Grundstücksgrenze oder auf einer gemeinsamen Dachfläche installiert wird.
Eine schriftliche Zustimmung ist zwar meist nicht verpflichtend, kann aber spätere Auseinandersetzungen vermeiden.
Zudem empfiehlt es sich, die Planung durch einen Fachbetrieb dokumentieren zu lassen. So können Abstände, Brandwände und Sicherheitsvorgaben genau nachgewiesen werden.
Ein ausreichender Versicherungsschutz schützt zusätzlich vor Streitfällen, wenn es doch einmal zu Schäden kommt.

Bei Reihenhäusern und Doppelhaushälften lassen sich die vorgeschriebenen Abstände meist problemlos einhalten. Allerdings verringern sie häufig die nutzbare Dachfläche und damit den möglichen Ertrag.
Ganz vermeiden lassen sich die Vorgaben nicht, doch mit den folgenden Tipps können Sie Ihre Dachfläche besser ausnutzen.
Setzen Sie auf Photovoltaikmodule aus Glas oder anderen schwer entflammbaren Materialien. Diese gelten als brandsicher und erfordern in vielen Bundesländern geringere Abstände zu Nachbargebäuden.
Schließen Sie sich mit Ihren Nachbarn zu einer Eigentümergemeinschaft zusammen. Werden mehrere Dächer gemeinsam genutzt, gelten sie als zusammenhängende Fläche.
Dadurch können interne Abstände entfallen und die verfügbare Dachfläche effizienter genutzt werden.
Durch zusätzliche Brandschutzmaßnahmen am Dach, etwa feuerhemmende Unterdeckungen oder nicht brennbare Dachbahnen, kann die Anlage brandschutztechnisch besser bewertet werden.
Einige Bauämter gewähren dadurch Erleichterungen bei Abständen oder akzeptieren kleinere Abweichungen. Klären Sie im Vorfeld beim zuständigen Bauamt, ob solche Maßnahmen anerkannt werden.
Niedrige Aufständerungen oder aerodynamische Montagesysteme haben eine geringere Aufbauhöhe.
In mehreren Landesbauordnungen gelten Photovoltaikanlagen unterhalb bestimmter Höhen als abstandsflächenfrei. So lässt sich oft mehr Dachfläche nutzen.
Da die Regelungen je Bundesland variieren, sollte die zulässige Aufbauhöhe vorab geprüft werden.
Der Abstand einer Photovoltaikanlage zum Nachbarn ist kein festgelegter Wert, sondern hängt von Bauordnung, Gebäudetyp, Bundesland und Materialauswahl ab.
In vielen Fällen genügt die vorhandene Brandwand, doch bei aufgeständerten oder grenznahen Anlagen empfehlen sich Abstände von 0,5 bis 1,25 Metern. Wer frühzeitig das Bauamt und die Nachbarn einbindet, verhindert nicht nur rechtliche Probleme, sondern sorgt auch für ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis.
Für detaillierte Vorgaben finden Sie in den jeweiligen Landesbauordnungen die gültigen Regelungen. Weitere Informationen zu technischen Abständen und zur Dachmontage erhalten Sie in unserem Beitrag „Photovoltaik Abstand zum Dachrand“.
