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So können Sie Ihren Strom ummelden

So können Sie Ihren Strom ummelden

Thor Marquardt
Zuletzt aktualisiert:
18.3.2024

Wenn Sie umziehen, müssen Sie Ihren Strom ummelden.

Hierzu gibt es zwar gesetzliche Fristen, aber Sie sollten sich bestenfalls pauschal einige Wochen bis Monate vorher darüber informieren. Sie würden Sie nie ohne Strom dastehen, es kann aber sein, dass Sie mit ihrer neuen Wohnung in der Grundversorgung landen, was mit höheren Kosten verbunden ist.

Inhaltsverzeichnis

Die wichtigsten Fakten im Überblick

  • Den Strom umzumelden ist normalerweise über die Webseite oder die Hotline des Energieversorgers möglich.
  • Vor der Stromanmeldung, sollten Sie prüfen, ob der alte Stromanbieter an Ihre neue Wohnadresse liefern kann.
  • Auch wenn es früher normal war, dürfen die Vermieter Strom heutzutage aufgrund des Datenschutzes nicht für ihre Mieter anmelden.
  • Beim Umzug haben Sie obendrein ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihre neue Anschrift sich nicht im Versorgungsgebiet Ihres alten Stromlieferanten befindet oder in Ihrer neuen Adresse höhere Preise anfallen sollten.

Strom ummelden: So geht's

Oft können Verbraucher vor Ihrem Umzug ganz leicht ihrem Strom ummelden und den alten Vertrag übertragen lassen bzw. einfach die Adresse ändern. Hierbei sollten sie wie folgt vorgehen:

  1. Prüfen Sie die Verfügbarkeit: Die allermeisten regionalen Stromanbieter können nicht deutschlandweit Strom liefern. Aus diesem Grund müssen Sie sich erst bei Ihrem Anbieter informieren, ob Ihre neue Adresse in seinem Versorgungsgebiet liegt.
  2. Berechnen Sie Ihren Verbrauch: Nutzen Sie Ihre aktuellste Jahresabrechnung, um Ihren etwaigen Stromverbrauch zu berechnen. Schließlich hängt der Verbrauch vor allem von der Zahl elektronischer Geräte ab und weniger von der Größe Ihrer Wohnung. 
  3. Vergleichen Sie die Strompreise: Ausgehend hiervon bietet es sich an, einen Strompreisvergleich zu machen. Schließlich besteht die Möglichkeit, dass am neuen Wohnort andere Anbieter billigere Konditionen anbieten.
  4. Erfassen Sie die Zählerstände: Sie sollten beim Auszug und beim Einzug in die neue Wohnung den jeweiligen Zählerstand erfassen. So lässt sich verhindern, dass der Stromanbieter den Verbrauch schätzt. 
  5. Melden Sie den Strom um: Sie müssen Ihren Versorger über Ihren Umzug informieren. Das geht in meisten Fällen schnell via Telefon oder über ein Online-Formular, in dem ihre Vertragsnummer, die neue Anschrift sowie die Zählerstände eintragen werden. 

Meistens legen die AGB Ihres Anbieters fest, bis zu welchem Zeitpunkt Sie sich im Falle des Umzugs melden müssen. Gewöhnlicherweise gilt eine Frist von 2 bis 4 Wochen vor dem Auszug.

Sonderkündigungsrecht

Ziehen Sie um und möchten oder müssen Ihrem Anbieter wechseln? In zwei Fällen ist es möglich, Ihren Vertrag vorzeitig zu beenden.

  1. Wenn der Anbieter an die neue Adresse keinen Strom liefern kann.
  2. Wenn sich der Strompreis durch den Umzug zu Ihrem Nachteil verändert.

Wenn die Regelungen nicht gelten, kommt es auf die Kulanz Ihres Stromlieferanten an. Im Idealfall werfen Sie einen Blick in Ihren bestehenden Vertrag oder die Geschäftsbedingungen. 

Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht unbedingt, wenn Sie an Ihrer neuen Adresse deutlich bessere Stromversorger finden sollten. Als Verbraucher sollten Sie zudem daran denken, dass es einige Stromanbieter gibt, die den Liefervertrag im Falle eines Umzugs sowieso kündigen.

Ummeldung bei Mieterwechsel

Ummeldung Formular Icon

Früher war es ganz normal, dass Vermieter die Anmeldung beim Versorger übernommen haben. Mit diesem Vorgehen konnten Immobilieneigentümer verhindern, dass sie bei nicht sachgemäßer Anmeldung den Strom für ihre Mieter selbst bezahlen müssen. 

Heute verstößt dies durch die strikten Datenschutzrichtlinien gegen die Gesetzeslage. Zudem haben Sie als Verbraucher ein Recht auf freie Vertragswahl. Daher steht es dem Mieter völlig frei, sich um einen Versorger zu bemühen. Vergisst er es trotzdem, den Strom umzumelden, liefert der Grundversorger Strom.

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Ummeldung vergessen? Kein Problem!

Sollten Sie bei einem Umzug vergessen oder nicht geschafft haben, Ihren Strom umzumelden, sind Sie nicht gleich für 12 oder 24 Monate an den Grundversorger gebunden.

In diesem Fall lässt sich die Ummeldung auch bis zu 6 Wochen rückwirkend durchführen und der Grundversorgungstarif mit einer Frist von 2 Wochen beenden.

Strom auf eine andere Person ummelden

Ob Sie Ihren Stromvertrag auf eine andere Person übertragen lassen können, hängt von Ihren Vertragsbedingungen ab. Bei einigen Anbietern ist es leicht möglich und Sie können Ihren Vertrag einfach weitergeben. Oft gibt es dazu ein Formular, das online heruntergeladen und ausgefüllt werden kann.

Viele Anbieter bieten diese Möglichkeit jedoch nicht an. In diesen Fällen muss dann der Nachmieter einen neuen Vertrag abschließen, wenn er nicht durch die Grundversorgung beliefert werden will.

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