Wenn Sie umziehen, müssen Sie Ihren Strom ummelden.
Hierzu gibt es zwar gesetzliche Fristen, aber Sie sollten sich bestenfalls pauschal einige Wochen bis Monate vorher darüber informieren. Sie würden Sie nie ohne Strom darstehen, es kann aber sein, dass Sie mit ihrer neuen Wohnung in der Grundversorgung landen, was mit höheren Kosten verbunden ist.
Oft können Verbraucher vor Ihrem Umzug ganz leicht ihrem Strom ummelden und den alten Vertrag übertragen lassen bzw. einfach die Adresse ändern. Hierbei sollten sie wie folgt vorgehen:
Meistens legen die AGB Ihres Anbieters fest, bis zu welchem Zeitpunkt Sie sich im Falle des Umzugs melden müssen. Gewöhnlicherweise gilt eine Frist von 2 bis 4 Wochen vor dem Auszug.
Ziehen Sie um, und möchten oder müssen Ihrem Anbieter wechseln? In zwei Fällen ist es möglich, Ihren Vertrag vorzeitig zu beenden.
Wenn die Regelungen nicht gelten, kommt es auf die Kulanz Ihres Stromlieferanten an. Im Idealfall werfen Sie einen Blick in Ihren bestehenden Vertrag oder die Geschäftsbedingungen.
Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht unbedingt, wenn Sie an Ihrer neuen Adresse deutlich bessere Stromversorger finden sollten. Als Verbraucher sollten Sie zudem daran denken, dass es einige Stromanbieter gibt, die den Liefervertrag im Falle eines Umzugs sowieso kündigen.
Früher war es ganz normal, dass Vermieter die Anmeldung beim Versorger übernommen haben. Mit diesem Vorgehen konnten Immobilieneigentümer verhindern, dass sie bei nicht sachgemäßer Anmeldung den Strom für ihre Mieter selbst bezahlen müssen.
Heute verstößt dies durch die strikten Datenschutzrichtlinien gegen die Gesetzeslage. Zudem haben Sie als Verbraucher ein Recht auf freie Vertragswahl. Daher steht es dem Mieter völlig frei, sich um einen Versorger zu bemühen. Vergisst er es trotzdem, den Strom umzumelden, liefert der Grundversorger Strom.
Sollten Sie bei einem Umzug vergessen oder nicht geschafft haben, Ihren Strom umzumelden, sind Sie nicht gleich für 12 oder 24 Monate an den Grundversorger gebunden. In diesem Fall lässt sich die Ummeldung auch bis zu 6 Wochen rückwirkend durchführen und der Grundversorgungstarif mit einer Frist von 2 Wochen beenden.
Ob Sie Ihren Stromvertrag auf eine andere Person übertragen lassen können, hängt von Ihren Vertragsbedingungen ab. Bei einigen Anbietern ist es leicht möglich und Sie können Ihren Vertrag einfach weitergeben. Oft gibt es dazu ein Formular, das online heruntergeladen und ausgefüllt werden kann.
Viele Anbieter bieten diese Möglichkeit jedoch nicht an. In diesen Fällen muss dann der Nachmieter einen neuen Vertrag abschließen, wenn er nicht durch die Grundversorgung beliefert werden will.