Aktuell steigen die Strompreise wieder an, wie auch seit vielen Jahren schon. Diesmal angetrieben durch den Krieg in der Ukraine. Bei einem genaueren Blick sieht man: Der Strompreis in Deutschland ist seit dem Jahre 2000 sogar um mehr als das doppelte gestiegen! Es gibt ganz unterschiedliche Gründe hierfür.
Klar ist: Auf dem Strom lasten staatliche Steuern, Umlagen und Abgaben. Und diese betragen aktuell etwa 37 Prozent des Preises. Der bundesweite Durchschnitt liegt aktuell bei 40,64 Cent pro Kilowattstunde. Dabei unterliegt der Verbrauch zum Teil jedoch großen Schwankungen. Das Nutzungsverhalten variiert, ebenso wie die Ausstattung der Haushalte. Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh Strom muss einen satten Betrag von etwa 1.626 € zahlen.
Vergleich man die Entwicklung des Strompreises mit dem Vorjahr, ist der Strompreis noch nie so stark gestiegen wie jetzt: Durchschnittlich um ganze 32 %! Hier sehen Sie die Entwicklung des Strompreises über die letzten 5 Jahre hinweg:
Was sich durch die Entwicklung auch noch einmal mehr zeigt ist, dass die Preise der Grundversorgung am höchsten sind. Aber es gibt einige alternative Stromanbieter, die Strom zu günstigeren kWh-Preisen anbieten. Dies sind beispielhafte Strompreise für einen Haushalt in Deutschland.
Im Strompreis in Deutschland enthalten sind:
Während 44,1 % des Strompreises auf die Beschaffung und die Margen des jeweiligen Anbieters zurückzuführen sind, liegt der Anteil der staatlichen Belastung, bei 37,3 %. Die verbliebenden 18,6 % sind Netznutzungsentgelte. Durch die verschiedenen externen Strompreisanteile haben die Stromanbieter also nur einen begrenzten Einfluss auf den Strompreis.
Im folgenden zeigen wir Ihnen die Kostenfaktoren und die Unterarten der staatlichen Belastungen, die den Strompreis bestimmen:
Auf Grundlage des Stromsteuergesetzes (StromStG) auf den Verbrauch von elektrischem Strom wird eine Stromsteuer erhoben. Diese gibt es bereits seit 1999. Seit 2003 beträgt der Preis für die Stromsteuer 2,05 Cent/Kilowattstunde. Dabei wird die Steuer aber nicht von jedem gezahlt. Unternehmen im produzierenden Gewerbe, im Fahrbetrieb oder der Land- und Forstwirtschaft können sich die Steuerabgaben zurückerstatten lassen.
Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) bildet die rechtliche Basis für die Kosten, die für die Durchleitung des Stroms durch die Netze der Übertragungsnetzbetreiber zum Verbraucher entstehen. Die StromNEV-Umlage wird in den Strompreis hineingerechnet.
Stromnetzbetreiber, die öffentliche Wege nutzen, zahlen einen Betrag an die Städte und Gemeinden. Das ist die sogenannte Konzessionsabgabe. Dieser Anteil wird durch die Konzessionsabgabeverordnung definiert und steht in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl, der Spannungsebene des Anschlusses und der Verbrauchsstruktur.
Ebenfalls werden Netzentgelte erhoben, um die Kosten für Strommaste, Stromleitungen und Umspannwerke zu finanzieren. Auch sie müssen von Privathaushalten gezahlt werden. Weil es immer nur einen regionalen Netzbetreiber gibt, ist es nicht möglich, ihn zu wechseln. Kontrolliert werden die Stromnetzentgelte von der Bundesnetzagentur.
Auf die aller meisten Produkte und Dienstleistungen wird die Mehrwertsteuer erhoben. Auch Stromanbieter müssen die Mehrwertsteuer in Höhe von aktuell 19 % auf den Strompreis erheben und an den Staat abgeben.
Für die Beschaffung fallen bei den Stromanbietern Kosten an. Diese können auf den Strompreis aufgeschlagen werden. Dies gilt auch für die Kosten durch den Vertrieb, für Marketingaktivitäten oder sonstige Kostenstellen in den Unternehmen. Über diesen Posten können die Stromanbieter die Gewinnmarge bestimmen.
Pro Kilowattstunde wird die KWK-Umlage auf die Netzentgelte aufgeschlagen. Die KWK-Umlage wird an die Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) übertragen. Dies gibt Anreize für Investitionen in weitere KWK-Anlagen, um ihren Anteil an der Gesamtstromerzeugung langfristig zu erhöhen.
Die Offshore-Netzumlage wird als Teil des Strompreises erhoben, um Kosten zu decken, die durch Offshore-Anlagen verursacht werden. Dazu gehört die Entschädigung bei Störungen, Verzögerung der Anbindung, die Errichtung und der Betrieb. Ehemalig wurde die Offshore-Netzumlage bis einschließlich 2018 als Offshore-Haftungsumlage bezeichnet.
Auch Die EEG-Umlage wird letztlich vom Verbraucher bezahlt. Netzbetreiber sind laut dem EEG dazu verpflichtetet, Strom durch erneuerbare Energien abzukaufen. Mit der EEG-Umlage soll der Ausbau der erneuerbaren Energien gefördert und durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definiert werden. Diese Entgelte sollen den Preis ausgleichen, zu dem die Netzbetreiber den regenerativen Strom der Übertragungsnetzbetreiber an der Strombörse weiterverkaufen.
In den letzten Jahren sind die Preise für Strom immer weiter angestiegen. Im selben Zuge ziehen auch die Ausgaben für die Netzentgelte und die EEG-Umlage stetig an. Im Durchschnitt erhöhen sich die Netzentgelte um 4 %. Die EEG-Umlage sinkt um 0,26 Cent und liegt aktuell bei 6,50 Cent pro Kilowattstunde. Dazu fallen die Abgaben zur Förderung der Energiegewinnung durch die Kraft-Wärme-Kopplung.
Obwohl die Kosten für Stromanbieter im Schnitt in manchen Jahren sinken, halten die meisten Versorgungsunternehmen die Preise für Strom konstant. Einige Anbieter haben sogar in den Jahren fallender Preise und Abgaben den Strompreis für private Endverbraucher weiter erhöht. Daher lohnt es sich unbedingt regelmäßig Strompreisvergleiche durchzuführen und ggf. den Anbieter zu wechseln.
Ob der Strompreis auf lange Sicht sinkt oder steigt, lässt sich nur schwer prognostizieren, da hierfür verschiedene Faktoren eine Rolle spielen. Einen großen Einfluss auf den Strompreis hat die EEG-Umlage und die Netzentgelte.
Für das Jahr 2023 hat sich bereits eine neue Strompreiserhöhung angekündigt. Zwar wird der Preis der EEG-Umlage im Vergleich zum letzten Jahr leicht sinken, aber die Preise für die Netzentgelte steigen erneut.
Da die Strompreise immer weiter steigen, ist es sinnvoll den Stromanbieter regelmäßig zu wechseln. Denn so sparen Sie als Verbraucher viele Kosten ein.
Als Ergebnis eines Anbietervergleichs erhalten Sie eine übersichtliche Liste preiswerter Stromanbieter und Tarife in ihrem Postleitzahlengebiet. Zudem können Sie die Stromtarife nach Ihren persönlichen Bedürfnissen eingrenzen. Um den besten Strompreis mit verbraucherfreundlichen Konditionen identifizieren, sind die nachfolgenden Kriterien geeignet:
Wenn Sie sich dafür entschieden haben, einen günstigen Stromanbieter zu nutzen, beachten Sie unbedingt, welche Kündigungsfrist Sie bei Ihrem jetzigen Anbieter erwartet. In den allermeisten Fällen kündigt beim Wechsel der neue Stromversorger Ihren aktuellen Stromvertrag. Nur in besonderen Fällen sollten Sie selbst kündigen. Und zwar dann:
Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt vor, dass der Stromanbieterwechsel nur drei Wochen dauern darf. Der Zeitraum beginnt, nachdem der Stromanbieter den neuen Kunden beim Netzbetreiber angemeldet hat.
Der Grundversorger ist dazu verpflichtet, eine durchgehende Stromversorgung sicherzustellen. Die Versorgungssicherheit ist übrigens garantiert – durch einen Wechsel wird Ihnen der Strom also nicht abgestellt.
Die Angebote an Ökostrom können mit den Preisen für Strom aus den konventionellen Energiequellen oft gleichziehen. Die Ökostrompreise von alternativen Anbietern sind in vielen Fällen geringer als die “herkömmlichen” Strompreise von Anbietern aus der Grundversorgung und sind in vielen Fällen dazu noch günstiger.
Die Strompreise stehen in Abhängigkeit vom Versorgungsgebiet. Der Strom in kostet in deutschen Städten unterschiedlich viel. So sind die Preise z. B. in Hamburg höher als in Bremen. Die unterschiedlichen Strompreise rühren daher, dass die Netzbetreiber unterschiedlich hohe Preise erheben, die Konzessionsabgabe höher ist und werden zudem durch regionale Mitbewerber mitbestimmt.