Der Konflikt in der Ukraine hat einen erheblichen Anstieg der Strompreise verursacht. Allein im Jahr 2022 hatten sich die Preise an der Börse verdreifacht. Im vergangenen Jahr beruhigte sich die Lage im Großhandel zwar wieder, aber die Stromnetzgebühren trieben die Preise erneut in die Höhe.
Aktuell steigen die Strompreise wieder an, wie auch seit vielen Jahren schon. Diesmal angetrieben durch den Anstieg der Netzentgelte, die sich 2024 mehr als verdoppelt haben. Bei einem genaueren Hinsehen erkennt man: Der Strompreis in Deutschland ist in den letzten 10 Jahren deutlich gestiegen. Es gibt ganz unterschiedliche Gründe hierfür.
Klar ist: Auf dem Strom lasten staatliche Steuern, Umlagen und Abgaben. Und diese betragen aktuell etwa 30 % des Preises. Der bundesweite Durchschnitt des Strompreises liegt aktuell bei ca. 27 ct/kWh (Stand Juni 2025 bei Neuabschluss).
Dabei unterliegt der Verbrauch zum Teil jedoch großen Schwankungen. Das Nutzungsverhalten variiert ebenso wie die Ausstattung der Haushalte. Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh Strom muss einen satten Betrag von etwa 1.080 bis 1.300 Euro zahlen.
Vergleicht man die Entwicklung des Strompreises der letzten Jahre, ist der Strompreis noch nie so rasant gestiegen wie seit 2022.
Hier sehen Sie die Entwicklung des Strompreises über die letzten 5 Jahre hinweg:
Was sich durch die Entwicklung auch noch einmal mehr zeigt, ist dass die Preise der Grundversorgung am höchsten sind. Aber es gibt einige alternative Stromanbieter, die Strom zu günstigeren kWh-Preisen anbieten. Dies sind beispielhafte Strompreise für einen Haushalt in Deutschland:
Im Strompreis in Deutschland enthalten sind:
Die Steuern und Abgaben setzen sich dabei zusammen aus Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK), Konzessionsabgaben, Mehrwertsteuer und der Stromsteuer. Ehemals hat auch die EEG-Umlage zu den Abgaben gehört. Diese wurde jedoch 2022 abgeschafft.
Bitte beachten Sie, dass dies nur ungefähre Werte sind und einer groben Einschätzung dienen sollen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen die Kostenfaktoren und die Unterarten der staatlichen Belastungen, die den Strompreis bestimmen:
Auf Grundlage des Stromsteuergesetzes (StromStG) auf den Verbrauch von elektrischem Strom wird eine Stromsteuer erhoben. Diese gibt es bereits seit 1999. Seit 2003 beträgt der Preis für die Stromsteuer 2,05 ct/ kWh.
Dabei wird die Steuer aber nicht von jedem gezahlt. Unternehmen im produzierenden Gewerbe, im Fahrbetrieb oder der Land- und Forstwirtschaft können sich die Steuerabgaben zurückerstatten lassen.
Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) bildet die rechtliche Basis für die Kosten, die für die Durchleitung des Stroms durch die Netze der Übertragungsnetzbetreiber zum Verbraucher entstehen.
Bis Ende 2022 wurde in diesem Zusammenhang die sogenannte StromNEV-Umlage erhoben. Diese ist seit 2023 abgeschafft und wird nicht mehr separat ausgewiesen.
Die Kosten für die Netznutzung fließen jedoch weiterhin über die Netzentgelte in den Strompreis ein.
Stromnetzbetreiber, die öffentliche Wege nutzen, zahlen einen Betrag an die Städte und Gemeinden. Das ist die sogenannte Konzessionsabgabe. Dieser Anteil wird durch die Konzessionsabgabeverordnung definiert und steht in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl, der Spannungsebene des Anschlusses und der Verbrauchsstruktur.
Ebenfalls werden Netzentgelte erhoben, um die Kosten für Strommaste, Stromleitungen und Umspannwerke zu finanzieren. Auch sie müssen von Privathaushalten gezahlt werden.
Weil es immer nur einen regionalen Netzbetreiber gibt, ist es nicht möglich, ihn zu wechseln.
Kontrolliert werden die Stromnetzentgelte von der Bundesnetzagentur.
Die Netzentgelte sind 2025 erneut gestiegen. Verbraucher haben nun Kosten in Höhe von 6,65 ct/ kWh anstelle der bisherigen 3,12 ct/ kWh.
Auf die allermeisten Produkte und Dienstleistungen wird die Mehrwertsteuer erhoben. Auch Stromanbieter müssen die Mehrwertsteuer in Höhe von aktuell 19 % auf den Strompreis erheben und an den Staat abgeben.
Für die Beschaffung fallen bei den Stromanbietern Kosten an. Diese können auf den Strompreis aufgeschlagen werden. Dies gilt auch für die Kosten durch den Vertrieb, für Marketingaktivitäten oder sonstige Kostenstellen in den Unternehmen. Über diesen Posten können die Stromanbieter die Gewinnmarge bestimmen.
Pro Kilowattstunde wird die KWK-Umlage auf die Netzentgelte aufgeschlagen. Die KWK-Umlage wird an die Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) übertragen. Dies gibt Anreize für Investitionen in weitere KWK-Anlagen, um ihren Anteil an der Gesamtstromerzeugung langfristig zu erhöhen.
Die Offshore-Netzumlage wird als Teil des Strompreises erhoben, um Kosten zu decken, die durch Offshore-Anlagen verursacht werden. Dazu gehört die Entschädigung bei Störungen, Verzögerung der Anbindung, die Errichtung und der Betrieb.
Ehemalig wurde die Offshore-Netzumlage bis einschließlich 2018 als Offshore-Haftungsumlage bezeichnet.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde ursprünglich ins Leben gerufen, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Hierzu gehört auch die Förderung von Stromerzeugung aus sauberen Energiequellen.
Die EEG-Umlage diente also dazu, die Förderung erneuerbarer Energien - wie selbstproduzierter Strom aus Photovoltaik-Anlagen - und deren Einspeisevergütung ins öffentliche Stromnetz zu finanzieren, indem die EEG-Umlage auf die Stromverbraucher verteilt wurde.
2022 wurde die EEG-Umlage abgeschafft. Nun soll die Finanzierung nicht mehr über die Stromkunden, sondern den Bundeshaushalt finanziert werden.
In den letzten Jahren sind die Preise für Strom extrem angestiegen, insbesondere durch den Krieg in der Ukraine.
2023 zeigte erste Preissenkungen, und in 2024 stabilisierten sich die Preise auf hohem Niveau. Im Jahr 2025 zeigt sich nun erneut eine Erhöhung. Vor allem die stark gestiegenen Netzentgelte treiben den Strompreis weiter nach oben.
Obwohl sich der Großhandelspreis zwischenzeitlich erholt hatte, wirken die gestiegenen Infrastrukturkosten weiterhin belastend auf den Endpreis. Das Preisniveau bleibt hoch, auch weil die staatlichen Zuschüsse für Netzentgelte weggefallen sind.
Die durchschnittlichen Mehrkosten durch die Verdopplung der Netzentgelte liegen bei etwa 116 Euro im Jahr für einen Haushalt mit einem Verbrauch von 3.500 kWh.
Viele Energieversorger geben sinkende Beschaffungskosten nicht an die Kunden weiter. Teilweise wurden die Strompreise für Haushalte sogar erhöht, obwohl Abgaben und Umlagen zurückgingen.
Daher lohnt es sich unbedingt regelmäßig Strompreisvergleiche durchzuführen und ggf. den Anbieter zu wechseln.
Interessant für Neukunden sind immer auch die Boni und Prämien beim Anbieterwechsel.
Ob der Strompreis auf lange Sicht sinkt oder steigt, lässt sich nur schwer prognostizieren, da hierfür verschiedene Faktoren eine Rolle spielen. Einen großen Einfluss auf den Strompreis haben die Netzentgelte, die Umsatzsteuer, die Stromsteuer und die Konzessionsabgabe.
Für das Jahr 2025 haben viele Versorger bereits weitere Strompreiserhöhungen angekündigt. Steigende Netzentgelte, der Wegfall staatlicher Entlastungen sowie Investitionen in die Modernisierung der Netzinfrastruktur zählen weiterhin zu den Hauptursachen für Preiserhöhungen.
Da die Strompreise voraussichtlich weiter steigen, ist es sinnvoll, den Stromanbieter regelmäßig zu wechseln. Denn so sparen Sie als Verbraucher viele Kosten ein.
Als Ergebnis eines Anbietervergleichs erhalten Sie eine übersichtliche Liste preiswerter Stromanbieter und Tarife in ihrem Postleitzahlengebiet. Zudem können Sie die Stromtarife nach Ihren persönlichen Bedürfnissen eingrenzen.
Um den besten Strompreis mit verbraucherfreundlichen Konditionen identifizieren, sind die nachfolgenden Kriterien geeignet:
Wenn Sie sich dafür entschieden haben, einen günstigen Stromanbieter zu nutzen, beachten Sie unbedingt, welche Kündigungsfrist Sie bei Ihrem jetzigen Anbieter erwartet. In den allermeisten Fällen kündigt beim Wechsel der neue Stromversorger Ihren aktuellen Stromvertrag. Nur in besonderen Fällen sollten Sie selbst kündigen.
Und zwar dann:
Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt vor, dass der Stromanbieterwechsel nur drei Wochen dauern darf. Der Zeitraum beginnt, nachdem der Stromanbieter den neuen Kunden beim Netzbetreiber angemeldet hat.
Der Grundversorger ist dazu verpflichtet, eine durchgehende Stromversorgung sicherzustellen. Die Versorgungssicherheit ist übrigens garantiert – durch einen Wechsel wird Ihnen der Strom also nicht abgestellt.
Die Angebote an Ökostrom können mit den Preisen für Strom aus den konventionellen Energiequellen oft gleichziehen. Die Ökostrompreise von alternativen Anbietern sind in vielen Fällen geringer als die “herkömmlichen” Strompreise von Anbietern aus der Grundversorgung und sind in vielen Fällen dazu noch günstiger.
Die Strompreise stehen in Abhängigkeit vom Versorgungsgebiet. Der Strom kostet in deutschen Städten unterschiedlich viel. So sind die Preise zum Beispiel in Hamburg höher als in Bremen.
Die unterschiedlichen Strompreise rühren daher, dass die Netzbetreiber unterschiedlich hohe Preise erheben, die Konzessionsabgabe höher ist und werden zudem durch regionale Mitbewerber mitbestimmt.