Viele möchten ihre PV-Anlage oder Balkonkraftwerk selbst anmelden, um unabhängig von Elektrikern zu sein und Kosten zu sparen. Doch ist das überhaupt erlaubt?
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Teile der Anmeldung Sie selbst übernehmen dürfen, wann ein Elektriker vorgeschrieben ist und wie die Anmeldung einer PV-Anlage rechtssicher funktioniert.
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Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, muss sie offiziell anmelden. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 111e EnWG) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (§ 8 EEG 2023). Sie dient der Sicherheit des Stromnetzes und sorgt dafür, dass jede Anlage eindeutig zugeordnet und ordnungsgemäß betrieben wird.
Achtung:
Ohne Anmeldung darf keine Einspeisung ins öffentliche Netz erfolgen.
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich in zwei Schritten:
Bei größeren PV-Dachanlagen schreibt die technische Regel VDE-AR-N 4105 außerdem vor, dass der elektrische Anschluss an das öffentliche Netz nur von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden darf.
Betreiber können aber viele Schritte wie die Registrierung und Montage selbst übernehmen.
Hinweis:
Seit dem Inkrafttreten des Solarpaket I gilt jedoch eine wichtige Ausnahme für die Anmeldung von Balkonkraftwerken:
Eine gesonderte Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr erforderlich.
Die Registrierung im Marktstammdatenregister genügt, der Netzbetreiber wird automatisch informiert. Voraussetzung ist, dass die Anlage innerhalb der gesetzlich festgelegten Leistungsgrenzen bleibt und keine Einspeisevergütung beansprucht wird.
Für steckerfertige Anlagen (Balkonkraftwerke) gilt eine maximale Einspeiseleistung von 800 W Wechselrichterleistung. Die Gesamtleistung der Solarmodule ist auf 2.000 Wp begrenzt. Werden diese Grenzen überschritten, dann gelten dieselben Vorgaben wie bei großen, herkömmlichen PV-Anlagen.
Auch wenn Sie viele Schritte selbst erledigen können, muss der Netzanschluss einer großen PV-Anlage immer durch eine Elektrofachkraft erfolgen.
Bei Komplettanbietern ist der Elektriker meist im Angebot enthalten, bei Eigenmontage beauftragen Sie ihn separat.
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Auch das Finanzamt spielt eine Rolle. Betreiber klassischer Dachanlagen, die Strom verkaufen und eine Einspeisevergütung erhalten, müssen ihre Anlage steuerlich erfassen lassen.
Für private Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen fallen heute weder Einkommensteuer noch Umsatzsteuer an – weder auf die Einspeisevergütung noch auf den Eigenverbrauch oder auf Kauf und Installation.
Bei steckerfertigen Balkonkraftwerken verhält es sich genauso: Sie sind vollständig von der Steuer befreit, sowohl beim Kauf als auch im Betrieb. Eine Anmeldung beim Finanzamt ist nicht erforderlich, da weder Einkommensteuer noch Umsatzsteuer anfällt.
Wer Strom einspeist, sollte dennoch grundsätzlich prüfen, welche Melde- und Registrierungspflichten gelten, damit spätere Rückfragen oder Verzögerungen bei der Auszahlung der Einspeisevergütung vermieden werden.
Lesen Sie hierzu: Wie kann man eine PV-Anlage steuerlich absetzen?
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Ob große Dachanlage oder kompaktes Balkonkraftwerk – bei der Anmeldung gibt es deutliche Unterschiede.
Die folgende Tabelle zeigt nochmal zusammengefasst, welche Anforderungen jeweils bestehen und was Sie selbst erledigen dürfen.
| Aspekt | Große PV-Anlage (Dachanlage) | Balkonkraftwerk (steckerfertige Anlage) |
|---|---|---|
| Typische Leistung | Ab ca. 3 bis 15 kWp oder mehr | Meist 300 bis 800 W Wechselrichterleistung |
| Registrierung im Marktstammdatenregister | Pflicht: Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme | Pflicht |
| Anmeldung beim Netzbetreiber | Erforderlich, inkl. technischer Daten zur Anlage und zum Einspeisepunkt | Nicht notwendig (Solarpaket I seit 2024) |
| Anmeldung beim Finanzamt | Wenn Einspeisevergütung bezogen wird; meist steuerfrei bis 30 kWp | Nicht erforderlich, da keine Einspeisung und keine steuerpflichtigen Einnahmen entstehen |
| Elektriker für den Netzanschluss | Verpflichtend, Anschluss an das Hausnetz nur durch Elektrofachkraft | Nicht nötig, da steckerfertig; kein Eingriff in die Hausinstallation |
| Inbetriebnahmeprotokoll | Muss von Elektrofachkraft erstellt und beim Netzbetreiber eingereicht werden | Nicht notwendig |
| Stromzähler | Häufig Zählertausch oder Umrüstung erforderlich, etwa auf Zweirichtungszähler | Zählertausch, falls alter Ferrariszähler ohne Rücklaufsperre vorhanden ist |
| Eigenleistung bei der Installation | Montage teilweise selbst möglich, Elektroanschluss aber nur durch Fachkraft | Komplett in Eigenregie möglich, Montage und Anschluss an Steckdose erlaubt |
| Anmeldung ohne Elektriker | Formale Schritte können selbst erfolgen, Netzanschluss aber durch Elektriker | Anmeldung als auch Inbetriebnahme dürfen selbst durchgeführt werden |
| Selbstständige Anmeldung | Nicht vollständig möglich | Vollständig möglich |
Hinweis:
Für den Fall, dass Sie zukünftig ein Balkonkraftwerk installieren wollen, empfehlen wir Ihnen unseren umfassenden Artikel zu den Testsiegern im Balkonkraftwerk Test und Vergleich. Dieser stellt die momentan besten Modelle und deren Anbieter im Detail vor.
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Jede Photovoltaikanlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur registriert werden. Dafür wird online im Marktstammdatenregister ein kostenloses Benutzerkonto erstellt.
Anschließend werden Angaben zu folgenden Punkten gemacht:
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie aufbewahren sollten.
Parallel dazu ist die Anlage beim örtlichen Netzbetreiber anzumelden. Auf dessen Website finden sich in der Regel spezielle Formulare oder Online-Portale für PV-Anlagen.
Dort werden technische Daten wie folgende abgefragt:
Der Netzbetreiber prüft die Angaben und entscheidet, wann die Anlage ans Netz gehen darf.
Hinweis: Für steckerfertige Balkonkraftwerke ist seit dem Solarpaket I (Mai 2024) keine separate Anmeldung beim Netzbetreiber mehr erforderlich. Die Registrierung im Marktstammdatenregister genügt.
Wenn Sie Strom ins öffentliche Netz einspeisen und eine Einspeisevergütung erhalten, müssen Sie Ihre PV-Anlage beim Finanzamt anmelden. Dafür ist eine steuerliche Erfassung notwendig.
Seit 2023 gilt:
Sofern Sie keine Einspeisevergütung erhalten, ist keine Meldung beim Finanzamt erforderlich.
Bei Anlagen mit Netzanschluss muss eine Elektrofachkraft bestätigen, dass alle technischen Anforderungen eingehalten sind.
In manchen Fällen ist ein Zählertausch notwendig, etwa wenn der bestehende Stromzähler keine Einspeisung erfassen kann. Der Austausch wird in der Regel vom Netzbetreiber oder einem beauftragten Elektriker durchgeführt.
Alle Registrierungs- und Anmeldedokumente sollten sorgfältig aufbewahrt werden. Sie dienen als Nachweis gegenüber dem Netzbetreiber und bei eventuellen Rückfragen der Bundesnetzagentur.
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Wer seine PV-Anlage selbst anmeldet, kann Kosten sparen, da für einfache Vorgänge wie die Registrierung im Marktstammdatenregister oder die formale Anmeldung beim Netzbetreiber keine Gebühren anfallen.
Ein häufiger Fehler besteht jedoch darin, die Anmeldung beim Netzbetreiber zu spät oder unvollständig vorzunehmen. Ohne offizielle Freigabe darf keine Einspeisung erfolgen, was im schlimmsten Fall den Verlust der Einspeisevergütung zur Folge hat.
Ebenso wichtig ist, alle technischen Daten korrekt anzugeben, etwa zur Anlagenleistung und zum Wechselrichter. Falsche oder fehlende Angaben können die Bearbeitung verzögern.
Wenn mit der Anlage Strom ins öffentliche Netz eingespeist und eine Einspeisevergütung erhalten wird, muss sie außerdem beim Finanzamt gemeldet werden. Diese steuerliche Erfassung ist notwendig, um eine Steuernummer zu erhalten und die Einnahmen korrekt zuzuordnen.
Dennoch entstehen zusätzliche Ausgaben, insbesondere für die Abnahme oder den Netzanschluss durch den Elektriker. Für diese Leistungen können je nach Aufwand und Region Kosten zwischen 150 und 500 Euro anfallen.
Tipp:
Bei vielen Komplettanbietern ist der Elektriker bereits im Preis enthalten. Wer seine Anlage selbst montiert, muss ihn separat beauftragen.
Ein unverbindlicher Vergleich verschiedener Anbieter hilft, Leistungen und Kosten besser einzuschätzen und unnötige Ausgaben zu vermeiden.
Die Anmeldung einer PV-Anlage ohne Elektriker ist grundsätzlich möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll.
Wer ein steckerfertiges Balkonkraftwerk betreibt, kann die Anmeldung selbst übernehmen und spart damit Zeit und Geld.
Bei größeren Dachanlagen ist dagegen der Anschluss an das öffentliche Stromnetz Aufgabe einer Elektrofachkraft.
Die Kombination aus Eigenleistung und fachgerechter Abnahme ist in vielen Fällen der beste Weg. So können Sie Teile der Arbeit selbst erledigen, erfüllen gleichzeitig alle gesetzlichen Vorgaben und vermeiden technische Risiken.
Wer sorgfältig vorgeht und die Anmeldung Schritt für Schritt durchführt, kann seine Anlage sicher und rechtskonform betreiben und schon bald vom eigenen Solarstrom profitieren.
