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Balkonkraftwerk: Welche Strafe folgt bei der Nichtanmeldung?

Balkonkraftwerk: Welche Strafe folgt bei der Nichtanmeldung?

Thor Marquardt
Zuletzt aktualisiert:
26.3.2024

Mini-Solaranlagen sind eine fantastische Möglichkeit, kostengünstig Strom selbst zu produzieren. Denn Balkonkraftwerke sind in ihrer Anschaffung besonders preiswert.

Immer mehr deutsche Haushalte wollen daher eine Steckersolaranlage bei sich im Garten oder auf dem Balkon aufstellen. Doch wer Strom erzeugt, muss die Anlage bisher noch anmelden.

Welche Änderungen 2024 in Kraft treten, welche Konsequenzen und Strafen folgen können, wenn Sie dies nicht tun, erfahren Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Welche Balkonkraftwerke müssen angemeldet werden?

Ein Balkonkraftwerk mit Fragezeichen und Anmeldungsdokumenten

Vielleicht haben Sie schon einmal gehört, dass Steckersolaranlagen, früher auch häufig „Guerilla PV-Anlagen“ genannt, ab 600 Watt Leistung von einem Fachbetrieb installiert und angemeldet werden müssen. Die Leistung bezieht sich in diesem Fall auf den Wechselrichter.

Das ist nach wie vor richtig, zumindest bis das Solarpaket 1 endgültig vom Bundestag verabschiedet wird. Am 22. März wird dies Tagesordnungspunkt sein.

Künftige Änderung:

Ab 2024 (voraussichtlich 2. Quartal) können Anlagen mit bis zu 2.000 Watt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt 800 Voltampere betrieben werden, wobei die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt und nur noch die Registrierung beim Marktstammdatenregister notwendig ist.

Doch auch kleinere Mini-PV-Anlagen müssen beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur registriert werden. Der Unterschied ist nur, dass Sie das hier selbst vornehmen können. Wie das im Detail funktioniert, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel.

Wir halten also fest: Wirklich alle Balkonkraftwerke müssen aktuell noch angemeldet werden – sowohl bei der Bundesnetzagentur als auch beim lokalen Stromnetzversorger.

Hintergrund ist der, dass auch Balkonkraftwerk potenziell in das öffentliche Stromnetz einspeisen können. Somit wollen die verantwortlichen Stellen informiert sein.

Da der Stromertrag von Mini-Solaranlagen jedoch überschaubar ist, wird in der Regel alles direkt von den ständig laufenden Haushaltsgeräten verbraucht.

Als Konsequenz sparen sich viele Privatpersonen einfach die Anmeldung, um sich die Bürokratie zu ersparen.

Dass diese Vernachlässigung aber mit Bußgeldern und Strafen belegt ist, ist nicht jedem klar. Welche Strafen auf Sie zukommen können, haben wir für Sie nachfolgend zusammengefasst.

Was passiert, wenn ich meine Mini-Solaranlage nicht anmelde?

Bevor wir auf den Strafkatalog eingehen, muss der gesetzliche Hintergrund geklärt werden.

Alle PV-Anlagen fallen unter den § 9 Abs. 2 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Dieser schrieb bis 2023 vor, dass Solaranlagen bis zu einer Gesamtleistung von 25 Kilowatt maximal 70 Prozent ihres produzierten Stroms ins öffentliche Netz einspeisen dürfen.

Hierfür ist ein Wechselrichter notwendig, der die Strommenge auf den zugelassenen Höchstwert drosselt.

Nun kommt der Knackpunkt: Es gibt keine Untergrenze in dieser Regelung.

Folglich werden auch Balkonkraftwerke von diesem Paragraphen miteinbezogen. Das bedeutet für Mini-Solaranlagenbesitzer, dass die Nichtanmeldung mit Strafen belegt ist.

Dabei sei jedoch auch gesagt, dass bis heute noch kein Fall bekannt ist, bei dem es zu einer Klage durch den Netzbetreiber kam.

Hinweis:

Seit Januar 2023 gilt die 70-Prozent-Regelung nicht mehr. Somit können PV-Anlagen-Besitzer nun so viel Strom ins Netz einspeisen, wie sie möchten. Allerdings ändert das nichts an der Pflicht zur Anmeldung.

Was sind die Strafen bei Nichtanmeldung einer Balkonkraftanlage?

Ein Balkonkraftwerk mit Anmeldungsdokumenten und einem Warnzeichen

Wird eine Mini-PV-Anlage nicht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Diese kann nach § 95 des Energiewirtschaftsgesetzes mit einem Bußgeld von maximal 50.000 € bestraft werden.

In der Realität fällt die Strafe jedoch deutlich geringer aus.

Hinzukommt, dass seit Sommer 2022 neue Regelungen in Kraft getreten sind. So kommen auf Betreiber nicht konformer Solaranlagen zukünftig Strafzahlungen an den Netzbetreiber zu.

Nicht konforme Anlagen sind z. B. solche, die den falschen Stromzähler verwenden, keinen regelkonformen Wechselrichter haben oder mehr als 600 Watt Leistung erbringen.

Beachten Sie jedoch, dass voraussichtlich in Kürze neue Regelungen diesbezüglich eintreten.

Weitere Änderungen in Sicht:

Der vorhandene Stromzähler kann ab 2024 (voraussichtlich 2. Quartal) weiterverwendet werden, bis der Messstellenbetreiber ein Smart Meter einbaut.

Ein weiterer Streitpunkt wird ebenfalls geklärt. Der herkömmliche Schuko-Stecker soll künftig anstelle des Wieland Steckers ausreichen.

Die Strafzahlungen betragen bis zu zehn Euro monatlich pro Kilowatt installierte Leistung. Beachten Sie in diesem Fall, dass der Netzbetreiber unter „installierte Leistung“ nicht den Wechselrichter versteht. Stattdessen bezieht er sich auf die Gesamtleistung der Solarmodule.

Hier ein Zahlenbeispiel: Wenn Ihr Balkonkraftwerk aus einem Modul mit 400 Watt Leistung besteht, beträgt die monatliche Strafzahlung 4 Euro. Das sind 48 Euro im Jahr. Je nach Kaufpreis hätte das große Auswirkungen auf die jährliche Rentabilität Ihrer Anlage.

Unsere Empfehlung: Wenn Sie Ihre Mini-Solaranlage bei der Bundesnetzagentur anmelden, erledigen Sie am besten im gleichen Schritt auch die Registrierung beim Netzbetreiber. Denn beide Institutionen stehen miteinander im engen Austausch.

Sorgen Sie auch dafür, dass Sie alle notwendigen Komponenten beschaffen, die eine konforme Nutzung gewährleisten.

An dieser Stelle weisen wir daraufhin, dass eine Durchsetzung der Strafzahlungen im Moment in vielen Fällen unwahrscheinlich ist. Experten gehen davon aus, dass in Deutschland ein Großteil der Balkonkraftwerke nicht angemeldet ist.

Diese ganzen Guerilla-PV-Anlagen zu identifizieren, ist für den Stromnetzbetreiber kaum möglich. Außerdem würde eine zu starke Sanktionierung hinsichtlich der Energiewende falsche Signale an Haushalte senden.

Wer sich jedoch lieber auf der gesetzeskonformen Seite bewegen möchte, sollte sich bisher noch kurz nach Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks um die Anmeldung kümmern.

Wie Sie Ihre Anlage in nur wenigen Schritten schnell und unkompliziert anmelden, haben wir hier für Sie zusammengefasst. Dort finden Sie auch einen Vordruck zur Anmeldung, nützliche Checklisten sowie Tipps und Tricks, damit die Anmeldung schnell erledigt ist.

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